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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 25/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Stadt Edenkoben

vom 09. Juni 2023

Der Stadtrat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf —  15.768.714,00 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 15.056.644,00 EUR

der Jahresüberschuss auf —  712.070,00 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

 —  1.781.840,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  1.023.800,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

 —  2.626.000,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

 —  - 1.602.200,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

 —  - 179.640,00 EUR

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  — 0,00 EUR

verzinste Kredite auf —  0,00 EUR

zusammen auf —  0,00 EUR

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf —  0,00 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf —  0,00 EUR

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf —  395 v. H.

Grundsteuer B auf  — 465 v. H.

Gewerbesteuer auf  — 405 v. H.

§ 5

Beiträge

Die Beitragssätze für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

1. Beitrag zur Unterhaltung der Wirtschaftswege pro ha —  150,00 EUR

2. Beitrag für die Dränagenunterhaltung pro ha Weinbergsfläche —  120,00 EUR

3. Tourismusbeitrag gemäß § 4 der Tourismusbeitragssatzung —  9,0 v. H.

4. Gästebeitrag je Person und Aufenthaltstag

gem. § 5 Abs. 2 der Gästebeitragssatzung 1,00 EUR (einschl. 7 % USt )

5. Pauschaler Gästebeitrag

gem. § 5 Abs. 3 der Gästebeitragssatzung jährlich 23,00 EUR (einschl. 7 % USt )

§ 6

Eigenkapital

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021  — 37.164.602,86 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022  — 37.170.478,86 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023  — 37.882.548,86 EUR

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 100.000,00 EUR überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 500.000,00 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 9

Altersteilzeit

Bewilligungen von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in zwei Fällen zugelassen.

§ 10

Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft.

Edenkoben, 09. Juni 2023
Ludwig Lintz, Stadtbürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Auslegung des Haushaltsplanes der Stadt Edenkoben für das Haushaltsjahr 2023

1.

Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung des Stadtrates Edenkoben vom 3. Mai 2023 beschlossen.

2.

Die Haushaltssatzung wurde am 4. Mai 2023 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau/Pf. gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 GemO vorgelegt.

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schreiben vom 9. Juni 2023, Az.: 12/901-11 Bedenken wegen Rechtsverletzung entsprechend § 97 GemO nicht geltend gemacht.

3.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO i.V. mit § 8 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen und zwar vom Montag, 26. Juni 2023 bis einschließlich Dienstag, 4. Juli 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, Zimmer 130, öffentlich aus. Der Fachbereich Finanzen bittet um vorherige Terminvereinbarung mit Günter Lindenkreuz, 06323 959-140 oder guenter.lindenkreuz@vg-edenkoben.de

4.

Der Haushaltsplan ist auch online einsehbar unter vg-edenkoben.de/service/oeffentliche-bekanntmachungen/offenlage/ oder über

5.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.