Geltungsbereich des für unwirksam erklärten Bebauungsplans „Zwischen Hochstadter Straße / An der Blenk“
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat in einem Normenkontrollverfahren den obigen Bebauungsplan, der im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Edenkoben vom 03.03.2022 als Satzung nach § 10 Baugesetzbuch veröffentlicht wurde, für unwirksam erklärt.
Der Geltungsbereich des für unwirksam erklärten Bebauungsplanes ist auf dem abgedruckten Auszug der Flurkarte auf der Seite XX mit einer Linie stark umrandet.