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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 25/2023
Amtlicher Teil
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Bebauungsplan „Zwischen Hochstadter Straße / An der Blenk“

Geltungsbereich des für unwirksam erklärten Bebauungsplans „Zwischen Hochstadter Straße / An der Blenk“

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat in einem Normenkontrollverfahren den obigen Bebauungsplan, der im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Edenkoben vom 03.03.2022 als Satzung nach § 10 Baugesetzbuch veröffentlicht wurde, für unwirksam erklärt.

Der Geltungsbereich des für unwirksam erklärten Bebauungsplanes ist auf dem abgedruckten Auszug der Flurkarte auf der Seite XX mit einer Linie stark umrandet.

Edesheim, 15.06.2023
gez. Sigrid Schwedhelm-Schreiner, Ortsbürgermeisterin