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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 25/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Böbingen für die Haushaltsjahre 2024/ 2025

vom 12. Juni 2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

2024

2025

der Gesamtbetrag der

Erträge auf:

1.132.291,00 €

1.150.258,00 €

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf:

1.214.336,00 €

1.133.515,00 €

der Jahresfehlbedarf (-) /

Jahresüberschuss ( + ) auf:

- 82.045,00 €

16.743,00 €

2. im Finanzhaushalt

2024

2025

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

- 43.745,00 €

53.644,00 €

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

24.600,00 €

136.700,00 €

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

361.500,00 €

407.050,00 €

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

- 336.900,00 €

- 270.350,00 €

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

380.645,00 €

216.706,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2024

2025

zinslose Kredite auf

0,00 EUR

0,00 EUR

verzinste Kredite auf

0,00 EUR

0,00 EUR

zusammen auf

0,00 EUR

0,00 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2024

2025

0,00 EUR

0,00 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

2024

2025

0,00 EUR

0,00 EUR

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

2024

2025

0,00 EUR

0,00 EUR

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2024

2025

Grundsteuer A auf

365 v. H.

365 v. H.

Grundsteuer B auf

470 v. H.

470 v. H.

Gewerbesteuer auf

395 v. H.

395 v. H.

§ 6 Beiträge

Die Beitragssätze für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz werden wie folgt festgesetzt:

2024

2025

1. Beitrag zur Unterhaltung der

Wirtschaftswege pro ha

40,00 EUR

40,00 EUR

2. Beitrag für den Starenschutz

pro ha Weinbergfläche

20,00 EUR

20,00 EUR

§ 7

Eigenkapital

Voraussichtlicher Stand des

Eigenkapitals zum 31.12.2022

4.498.201,67 EUR

Voraussichtlicher Stand des

Eigenkapitals zum 31.12.2023

4.825.339,44 EUR

Voraussichtlicher Stand des

Eigenkapitals zum 31.12.2024

4.743.294,44 EUR

Voraussichtlicher Stand des

Eigenkapitals zum 31.12.2025

4.760.037,44 EUR

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 EUR überschritten sind.

§ 9

Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

§ 10

Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Böbingen, den 12. Juni 2024
Stefan Werner, Ortsbürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Auslegung des Haushaltsplanes der Gemeinde Böbingen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

1.

Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 7. Mai 2024 beschlossen.

Die Haushaltssatzung wurde am 8. Mai 2024 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau/Pf. gemäß § 97 Abs. 2 Satz 1 GemO vorgelegt. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schreiben vom 11. Juni 2024, AZ.: 12/901-11 Bedenken wegen Rechtsverletzung entsprechend § 97 GemO nicht geltend gemacht.

2.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO i.V. mit § 8 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen und zwar vom Montag, 24. Juni 2024 bis einschließlich Dienstag, 2. Juli 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, Zimmer 129, öffentlich aus. Der Fachbereich Finanzen bittet um vorherige Terminvereinbarung mit Kevin Damian, 06323 959-141 oder kevin.damian@vg-edenkoben.de einsehbar unter vg-edenkoben.de/service/oeffentliche-bekanntmachungen/offenlage/ oder über QR Code

3.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.