Alle Grundstückeigentümer und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen werden gebeten, darauf zu achten, dass die Bestimmungen der jeweiligen Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege eingehalten werden. Alle Wirtschaftswege-Satzungen der Gemeinden sind auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Edenkoben veröffentlicht: Service/Öffentliche Bekanntmachungen/Satzungen der Ortsgemeinden.
Reinigung
| - | Wer einen Weg verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen und entstandene Schäden zu beheben. Verstöße gegen die Bestimmungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die entweder mit Ersatzvornahme, Zwangsgeld oder Bußgeld belegt werden können. |
| - | Eigentümer und Bewirtschafter der an die Wege angrenzenden Grundstücke haben dafür zu sorgen, dass durch Bewuchs die Benutzung und der Bestand der Wege nicht beeinträchtigt werden. |
| - | Bodenmaterial, Pflanzen- oder Pflanzenteile und sonstige Materialien, die von angrenzenden Grundstücken auf den Weg und die Bankette gelangen, sind vom Verursacher zu beseitigen. |
| - | Insbesondere die seitlichen Entwässerungsrinnen entlang der Wege sind ständig sauber zu halten, sodass das Oberflächenwasser ordnungsgemäß ablaufen kann. |
| - | Besonders an unbegrünten Weinbergflächen in Hanglagen ist es erforderlich das herausgeschwemmte Bodenmaterial nach jedem Regen zu entfernen, sodass die Entwässerungsanlagen nicht versanden. |
Die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben bittet Grundstückseigentümer und Bewirtschafter darauf zu achten, dass die Bestimmungen eingehalten werden, da ansonsten Schäden an den Wegen entstehen können, deren Beseitigung sehr kostspielig sein kann.
Anlieferung von Mutterboden, Kompost oder sonstigen Materialien
Alle Winzer und Landwirte, die für Lieferungen von Mutterboden, Kompost oder sonstigen Materialien für Weinberg- und Ackerflächen, die Wirtschaftswege mit größeren Fahrzeugen befahren möchten, müssen vorab einen Antrag stellen. Im Antrag auf Befahrung der Wirtschaftswege sind unter anderem Angaben wie Zeitpunkt, Menge der Lieferung, Größe der Fahrzeuge und zur angedachten Fahrstrecke, sowie Informationen über die ausführenden Firmen mitzuteilen.
Dieser Antrag bezieht sich nur auf die Befahrung der Wirtschaftswege, soweit für die Auffüllungen Genehmigungen z.B. LBauO erforderlich sind, sind diese bei der KV SÜW einzuholen.
Weiter dürfen die eingebrachten Materialien die Höhe der vorhandenen Wirtschaftswege zudem nicht überschreiten. Wobei auch hierbei alle Bestimmungen der Wirtschaftswegesatzung zusätzlich maßgebend sind.
Dieser Antrag ist auf der Internetseite www.vg-edenkoben.de unter „Unsere Leistungen“ mit dem Schlagwort „Wirtschaftswege“ zu finden. Ansprechpartnerin ist Elke Fischer, Fachbereich Bauen und Umwelt, 06323 959-135 oder elke.fischer@vg-edenkoben.de
Text: Presse und Öffentlichkeitsarbeit Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben