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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 26/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Stadt Edenkoben für das Haushaltsjahr 2026

vom 16. Juni 2026

Der Stadtrat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der  Erträge auf

23.168.161,00 EUR

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

22.606.431,00 EUR

der Jahresüberschuss auf

+ 561.730,00 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen 

Ein- und Auszahlungen auf

- 2.818.364,00 EUR

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

1.342.800,00 EUR

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

2.765.300,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen 

aus Investitionstätigkeit auf

- 1.422.500,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen 

aus Finanzierungstätigkeit auf

4.240.864,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0,00 EUR

verzinste Kredite auf

0,00 EUR

zusammen auf

0,00 EUR

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

0,00 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

0,00 EUR

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

0,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf

495 v. H.

Grundsteuer B auf

465 v. H.

Gewerbesteuer auf

405 v. H.

§ 6 Beiträge

Die Beitragssätze für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

1. Beitrag zur Unterhaltung der Wirtschaftswege

pro ha

150,00 EUR

2. Beitrag für die Dränagenunterhaltung 

pro ha Weinbergsfläche

120,00 EUR

3. Tourismusbeitrag gemäß § 4

der Tourismusbeitragssatzung

9,0 v. H.

4. Gästebeitrag je Person und Aufenthaltstag gem. § 5 Abs. 2 der Gästebeitragssatzung 1,00 EUR (einschl. 7 % USt )

5. Pauschaler Gästebeitrag gem. § 5 Abs. 3 der Gästebeitragssatzung jährlich 23,00 EUR (einschl. 7 % USt )

§ 7 Eigenkapital

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals 

zum 31.12.2024

41.556.217,48 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025

42.121.503,48 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2026

42.683.233,48 EUR

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 100.000,00 EUR überschritten sind.

§ 9 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 500.000,00 EUR sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt nicht vor.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Edenkoben, 16. Juni 2026
Daniel Poth, Stadtbürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Auslegung des Haushaltsplanes der Stadt Edenkoben für das Haushaltsjahr 2026

1.

Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 29. April 2026 beschlossen.

Die Haushaltssatzung wurde am 30. April 2026 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau/Pf. gemäß § 97 Abs. 2 Satz 1 GemO vorgelegt. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schreiben vom 9. Juni 2026, AZ.: 12/901-11 Bedenken wegen Rechtsverletzung entsprechend § 97 GemO nicht geltend gemacht

2.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO i.V. mit § 8 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen und zwar vom Montag, 29. Juni 2026 bis einschließlich Dienstag, 7. Juli 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, Zimmer 130, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Der Fachbereich Finanzen bittet um vorherige Terminvereinbarung mit Günter Lindenkreuz, 06323 959-140 oder guenter.lindenkreuz@vg-edenkoben.de einsehbar unter https://www.vg-edenkoben.de/service/offenlage/ oder über QR Code

 

3.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.