5. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Edenkoben für die Stadt Edenkoben
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist.
Der Verbandsgemeinderat Edenkoben hat in seiner Sitzung vom 21.03.2024 den Planaufstellungsbeschluss für die 5. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich der Stadt Edenkoben gefasst.
Die Verbandsgemeinde möchte durch die Teilfortschreibung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Sonderbaufläche im Bereich des Kloster Heilsbruck und der Klostermühle schaffen.
Die Stadt Edenkoben betreibt parallel zur Teilfortschreibung ein Bebauungsplanverfahren.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Vorentwurf einschließlich der Begründung in der Zeit
vom 11. Juli 2025 bis 11. August 2025
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Edenkoben unter https://www.vg-edenkoben.de/service/bauen/buerger-und-behoerdenbeteiligung/ zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt wird.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderungsplanung ergibt sich aus der dieser Bekanntmachung beiliegenden Übersichtskarte.
Es wird darauf hingewiesen,