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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 27/2025
Amtlicher Teil
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5. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Edenkoben für die Stadt Edenkoben

5. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Edenkoben für die Stadt Edenkoben

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist.

Der Verbandsgemeinderat Edenkoben hat in seiner Sitzung vom 21.03.2024 den Planaufstellungsbeschluss für die 5. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich der Stadt Edenkoben gefasst.

Die Verbandsgemeinde möchte durch die Teilfortschreibung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Sonderbaufläche im Bereich des Kloster Heilsbruck und der Klostermühle schaffen.

Die Stadt Edenkoben betreibt parallel zur Teilfortschreibung ein Bebauungsplanverfahren.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Vorentwurf einschließlich der Begründung in der Zeit

vom 11. Juli 2025 bis 11. August 2025

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Edenkoben unter https://www.vg-edenkoben.de/service/bauen/buerger-und-behoerdenbeteiligung/ zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt wird.

Der räumliche Geltungsbereich der Änderungsplanung ergibt sich aus der dieser Bekanntmachung beiliegenden Übersichtskarte.

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch an die Adresse bauleitplanung@vg-edenkoben.de bis zum 11. August 2025 vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch schriftlich der Verbandsgemeindeverwaltung (Fachbereich Bauen und Umwelt, Poststraße 23, 67480 Edenkoben) zugesandt oder in der Verwaltung zur Niederschrift abgegeben werden,
  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können,
  4. dass die Unterlagen zum Vorentwurf des Änderungsplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben (Fachbereich Bauen und Umwelt, 2. Obergeschoss, vor Raum 315, Poststraße 23, 67480 Edenkoben) während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden können. Die Öffnungszeiten sind: montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Herrn Roth, Tel.Nr.: 06323 959-130, Mail: bauleitplanung@vg-edenkoben.de.
Edenkoben, 01.07.2025
gez. Daniel Salm, Bürgermeister