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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 27/2025
Amtlicher Teil
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Bebauungsplan „Kloster Heilsbruck“ (zuvor Bebauungsplan „Klosterquartier“)

Bebauungsplan „Kloster Heilsbruck“ (zuvor Bebauungsplan „Klosterquartier“)

Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist.

Der Stadtrat Edenkoben hat in seiner Sitzung vom 30.10.2024 die Abwägungsentscheidung für die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Klosterquartier“ gefasst. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, dass der Bebauungsplan „Klosterquartier“ in Bebauungsplan „Kloster Heilsbruck“ umbenannt wird und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung des Klosters Heilsbruck zu einem Hotelbetrieb mit unterschiedlichen Beherbergungsmöglichkeiten in Form einer Hoteleinrichtung mit Spa-Bereich und einem Boardinghouse sowie nicht störendem Kleingewerbe in Form von Büro- und Praxisräumen. Darüber hinaus soll auf dem Areal der Klostermühle die Unterbringung eines kräuterverarbeitenden Betriebes mit Café sowie nicht störendem Kleingewerbe inklusive Einrichtungen für begleitende Seminare sowie dem Wohnen und Ferienwohnungen ermöglicht werden.

Die Veröffentlichung der Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Kloster Heilsbruck“ erfolgt in der Zeit

vom 11. Juli 2025 bis einschließlich 11. August 2025

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Edenkoben (www.vg-edenkoben.de unter der Rubrik Bauen in der Verbandsgemeinde –Bürger- und Behördenbeteiligung - https://www.vg-edenkoben.de/service/bauen/buerger-und-behoerdenbeteiligung/).

Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de).

Im Geltungsbereich des Plangebietes liegen die Flurstücke und Teilflächen der Flurstücke mit den Plannummern: 1, 2, 3/1, 3/2, 3/3, 3/4, 5/1, 5/2, 6/2, 7, 8, 9, 2787/4, 2787/5, 3426/13, 3426/14, 3426/15 und 3426/16.

Der Geltungsbereich ist auf dem abgedruckten Auszug der Flurkarte auf der Seite XX mit einer Linie stark umrandet.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist ab dem 11. Juli 2025 auch auf der oben genannten Internetseite abrufbar.

Umweltbezogene Informationen

Neben dem Planentwurf sind zu folgenden Themenblöcken Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden folgende Stellungnahmen abgegeben, die umweltrelevante Informationen enthalten:

Edenkoben, 01.07.2025
gez. Daniel Poth, Stadtbürgermeister