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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 27/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes Modenbach für die Haushaltsjahre 2026 / 2027 

vom 29. Juni 2026

Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2026

2027

der Gesamtbetrag der

Erträge auf

1.004.538,00 EUR

1.021.788,00 EUR

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

921.251,00 EUR

973.292,00 EUR

der Jahresüberschuss (+) auf

+ 83.287,00 EUR

+ 48.496,00 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

89.672,00 EUR

51.447,00 EUR

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

54.000,00 EUR

0,00 EUR

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

129.000,00 EUR

1.500,00 EUR

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

- 75.000,00 EUR

- 1.500,00 EUR

der Saldo der Ein-

und Auszahlungen 

aus Finanzierungstätigkeit auf

- 14.672,00 EUR

- 49.947,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2026

2027

zinslose Kredite auf

0,00 EUR

0,00 EUR

verzinste Kredite auf

0,00 EUR

0,00 EUR

zusammen auf

0,00 EUR

0,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2026

2027

0,00 EUR

0,00 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

2026

2027

0,00 EUR

0,00 EUR

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

2026

2027

0,00 EUR

0,00 EUR

§ 5 Verbandsumlage

Die Verbandsumlage, die von den verbandsangehörigen Gemeinden nach der reduzierten Holzbodenfläche in folgenden Beträgen aufzubringen ist, wird gemäß § 10 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) für die Haushaltsjahre 2026/2027 auf 0,00 EUR festgesetzt:

red. HBF

2026

2027

Gemeinde BURRWEILER 336,1 ha

0,00 EUR

0,00 EUR

Gemeinde EDESHEIM 671,9 ha

0,00 EUR

0,00 EUR

Gemeinde HAINFELD 340,4 ha

0,00 EUR

0,00 EUR

Gemeinde RHODT u. R. 561,9 ha

0,00 EUR

0,00 EUR

Gemeinde ROSCHBACH 152,1 ha

0,00 EUR

0,00 EUR

Gemeinde WEYHER i. d. Pf. 268,4 ha

0,00 EUR

0,00 EUR

insgesamt: 2.330,8 ha

0,00 EUR

0,00 EUR

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 betrug:  —  661.340,09 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025 beträgt:  —  742.633,09 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2026 beträgt:  —  825.920,09 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2027 beträgt:  —  874.416,09 EUR

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 EUR überschritten sind.

§ 8 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Edenkoben, 29. Juni 2026
Christian Weber, Verbandsvorsteher

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Auslegung des Haushaltsplanes des Forstzweckverbandes Modenbach für das Haushaltsjahr 2026 und 2027

1.

Die Haushaltssatzung wurde in der Verbandsversammlung vom 3. Dezember 2025 beschlossen.

Die Haushaltssatzung wurde am 16. Dezember 2025 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau/Pf. gemäß § 97 Abs. 2 Satz 1 GemO vorgelegt. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schreiben vom 15. Januar 2026, AZ.: 12/901-11 ZwVb7Bedenken wegen Rechtsverletzung entsprechend § 97 GemO nicht geltend gemacht

2.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO i.V. mit § 8 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen und zwar vom Montag, 6. Juli 2026 bis einschließlich Dienstag, 14. Juli 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, Zimmer 129, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Der Fachbereich Finanzen bittet um vorherige Terminvereinbarung mit Nadja Supernok, 06323 959-145 oder nadja.supernok@vg-edenkoben.de oder über QR Code

 

3.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.