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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 28/2024
Amtlicher Teil
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Bebauungsplan „Südlich der Edesheimer Straße“

Planaufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist.

Der Gemeinderat Hainfeld hat in seiner Sitzung vom 25.06.2024 den Planaufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Südlich der Edesheimer Straße“ gefasst.

Die Gemeinde Hainfeld beabsichtigt den Bereich südlich der Edesheimer Straße städtebaulich zu ordnen. Insbesondere sind die Überplanung des Bestands sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für den Bau eines Ortsrandparkplatzes vorgesehen. Weiterhin soll geprüft werden, ob zusätzlicher Wohnraum, insbesondere als geförderter Wohnraum, barrierefreier Wohnraum, generationsübergreifendes Wohnen oder dergleichen in diesem Bereich möglich ist.

Im Geltungsbereich des Plangebietes liegen die Flächen und Teilflächen der Flurstücke mit den Plannummern: 969, 970, 971, 972, 973, 974, 978/1 und 1045.

Der Geltungsbereich ist auf dem abgedruckten Auszug der Flurkarte auf der Seite XX mit einer Linie stark umrandet.

Hainfeld, 08.07.2024
gez. Wolfgang Schwarz, Ortsbürgermeister