Alle Grundstückeigentümer und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen werden gebeten, darauf zu achten, dass die Bestimmungen der jeweiligen Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege eingehalten werden. Alle Wirtschaftswege-Satzungen der Gemeinden sind auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Edenkoben veröffentlicht: Service/Öffentliche Bekanntmachungen/Satzungen der Ortsgemeinden.
Zur Vorsorge vor kommenden Regenereignissen und Gewitter sind die Entwässerungseinrichtungen vor den Weinbergen regelmäßig von Verunreinigungen zu säubern.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben bittet Grundstückseigentümer und Bewirtschafter darauf zu achten, die Reinigungs-Bestimmungen einzuhalten, da ansonsten Schäden an den Wegen entstehen können, deren Beseitigung sehr kostspielig sein kann. Verstöße gegen die Bestimmungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die entweder mit Ersatzvornahme, Zwangsgeld oder Bußgeld belegt werden können.
Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Fachbereich Bauen und Umwelt, Ivonne Trauth