Aus aktuellem Anlass weist der Fachbereich Bürgerdienste der Verbandsgemeinde Edenkoben auf die derzeit gültige Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Edenkoben hin:
Danach dürfen Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.
Weiterhin müssen Halter und Führer von Hunden dafür sorgen, daß diese öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen.
Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer von Hunden nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.
Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Der Fachbereich drei der Verbandsgemeinde Edenkoben bittet um dringende Beachtung.
Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben