Am Donnerstag, 3. Juli 2025 tagte der Verbandsgemeinderat.
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 sowie Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2022
Christian Kocher berichtete als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses über die stattgefundene Prüfung. Die Ratsmitglieder beschlossen die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und die Übertragung des Jahresüberschusses in Höhe von 580.775 Euro. Des Weiteren erteilte der Rat dem ehemaligen Bürgermeister Olaf Gouasé, dem Bürgermeister Daniel Salm, dem Ersten Beigeordneten Eberhard Frankmann, dem ehemaligen Beigeordneten Daniel Salm und dem Beigeordneten Daniel Poth einstimmig Entlastung für das Haushaltsjahr 2022.
Auftragsvergabe Einführung Microsoft 365
Die Notwendigkeit, die bestehende IT-Infrastruktur zu modernisieren und den E-Mail-Server zu ersetzen, ergibt sich aus der bevorstehenden Abkündigung des derzeit eingesetzten Systems zum Oktober 2025. Aus diesem Grund hat sich ein verwaltungsintern eingesetzter Arbeitskreis dezidiert mit der Einführung vom Microsoft 365 (M365) befasst. Maßgabe ist, eine nachhaltige zukunftssichere Lösung zu wählen, die den Anforderungen an Sicherheit, Verfügbarkeit, Zusammenarbeit und Datenschutz gerecht wird. Der Arbeitskreis empfiehlt M365 künftig als zentrale Büro- und Kommunikationslösung für die Verbandsgemeindeverwaltung einzusetzen.
Der Verbandsgemeinderat ermächtigte den Bürgermeister Daniel Salm einstimmig, die Aufträge für die Bereitstellung und Installation der aktuellen Officeversion und für die Migration des bestehenden E-Mail-Servers in die Microsoft-Cloud, zu vergeben.
Vergabeermächtigung Erweiterung der Ganztagsschule Grundschule Edesheim
Für die Erweiterung der Ganztagsschule Grundschule Edesheim ermächtigten die Ratsmitglieder Bürgermeister Daniel Salm einstimmig, die Aufträge für die weiteren Gewerke: Trockenbau-, Innenputz-, Fassade- und Holzbau-, Stahlbau- und Aufzugsarbeiten sowie Gebäudeautomation und Küche zu vergeben.
Beschaffung Löschfahrzeug 10 für die Feuerwehr Edesheim und zwei Tragkraftspritzenfahrzeuge Wasser für die Feuerwehren Böbingen und Kleinfischlingen
In der Sitzung des Feuerwehrausschusses im Oktober 2024 und in der anschließenden Sitzung des Verbandsgemeinderates im Dezember 2024 wurde der Feuerwehrhaushalt 2025 beschlossen. Der Haushalt enthält auch die Beschaffung eines Löschfahrzeugs (LF) 10 für die Stützpunktwehr Edesheim und zwei Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wasser (TSF-W) für die Feuerwehren Böbingen und Kleinfischlingen.
Das zurzeit in Edesheim stationierte LF 10, das Katastrophenschutzfahrzeug des Landkreises Südliche Weinstraße, soll aufgrund des neu organisierten Fahrzeugkonzeptes des Brand- und Katastrophenschutzes Südliche Weinstraße, baldmöglich abgezogen werden. Der Verbandsgemeinderat hat mit seinem einstimmigen Beschluss, nun eine Ersatzbeschaffung auf den Weg gebracht. Das Fahrgestell wird von der Firma MAN Truck&Bus GmbH für 149.464 Euro gefertigt, den Aufbau wird die Firma Josef Lentner GmbH für 344.548 Euro übernehmen und die Beladung erfolgt durch die Firma Massong GmbH für 101.048 Euro. Es ist mit einer Lieferzeit von zirka zwei Jahren und mit einem Landeszuschuss in Höhe von 75.000 Euro zu rechnen.
Die TSF in Böbingen ist 32 Jahre alt, das TSF in Kleinfischlingen zählt 35 Jahre - neue moderne und dem aktuellen technischen Standard entsprechende Fahrzeuge für die Wehren sind notwendig. Die Ratsmitglieder vergaben einstimmig die Aufträge für die jeweiligen Fahrzeuge. Die Fahrgestelle für beide TSF-W wird die Firma Wiss Feuerwehrfahrzeuge GmbH&Co.KG (136.017 Euro) liefern. Den Aufbau wird die Firma Rosenbauer Deutschland GmbH (364.116 Euro) übernehmen und die Firma Massong GmbH wird sich um die Beladung beider Fahrzeuge kümmern (69.605 Euro). Auch bei diesen Fahrzeugen ist mit einer längeren Lieferzeit und mit einem Landeszuschuss in Höhe von 76.000 Euro zu rechnen.
Breitbandausbau im Landkreis Südliche Weinstraße - Aufgabenübertragung von der Verbandsgemeinde auf den Landkreis („Graue Flecken Programm“)
Die Ratsmitglieder haben dem öffentlich rechtlichen Vertrag über die Wahrnehmung von Aufgaben des Gigabitausbaus von Seiten des Landkreises Südliche Weinstraße einstimmig zugestimmt.
Beitritt zur Kooperationsvereinbarung für die Umsetzung und das Management des neustrukturierten Grundwanderwegenetzes für das Biosphärenreservat Pfälzerwald
Für die Neukonzeption des Wanderwegenetzes im Pfälzerwald soll für das neustrukturierte Grundwanderwegenetz mitsamt zugehöriger Infrastruktur im Wald ein zweiter Förderantrag an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz gestellt werden.
Projektträger ist der Bezirksverband Pfalz. Die bisherige Gesamtwegelänge der Pfälzerwald-Vereins-Traditionswege wurden von 3.500 auf rund 1.950 Kilometer reduziert. Die übrigen Kommunen, die PfalzTouristik und der Pfälzerwald-Verein unterstützen die vom Bezirksverband mit den Einrichtungsarbeiten beauftragte Unternehmen sowie die Geschäftsstelle des Biosphärenreservats Pfälzerwald, um einen zügigen Fortschritt des Projekts zu ermöglichen. Die Umsetzung ist mit Kosten in Höhe von rund 2 Millionen Euro und einer Landesförderung von 75 Prozent verbunden. Die Kommunen, auch die Verbandsgemeinde Edenkoben, werden das Förderprojekt zur Umsetzung der Neukonzeption mit 25 Prozent kofinanzieren. Die Markierung und und Ausschilderung der neustrukturierten Wanderwege soll voraussichtlich Ende des Jahres 2028 abgeschlossen sein. Bei der Unterhaltung und Pflege des Grundwanderwegenetzes werden die Beteiligten partnerschaftlich zusammenwirken, um durch dauerhafte Pflege und Unterhaltung das Grundwanderwegenetz und die wegebegleitende Infrastruktur in einem guten Zustand zu erhalten. Für die Steuerung der nachhaltigen Unterhaltung und Pflege des Grundwanderwegenetzes und zur Qualitätssicherung wird eine zentrale Nachhaltigkeitsstelle bei der PfalzTouristik geschaffen, die Kommunen finanzieren die Personal- und Sachkosten mit jeweils 2.000 Euro. Zum Zweck der optimalen Abstimmung bilden die Partner eine Steuerungsgruppe, für den Beitritt zu dieser Gruppe sprachen sich die Ratsmitglieder einstimmig aus.
Einführung einer Bezahlkarte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Der Verbandsgemeinderat beschließt mit 22 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und zwei Enthaltungen die Bezahlkarte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuführen. Eine Arbeitsgruppe, der alle Ordnungsbehörden der Verbandsgemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße und die Ordnungsbehörde des Landkreises Südliche Weinstraße selbst, angehören, wird die Modalitäten rund um die Bezahlkarte besprechen, die Abläufe abstimmen und auch den Zeitpunkt der Einführung festlegen.
Beschaffung von mobilen Zufahrtsschutzelementen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) - Sicherheit bei Veranstaltungen
Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, im Rahmen der Pilotförderung „Interkommunale Zusammenarbeit“ eine kommunale Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden Annweiler, Bad Bergzabern, Herxheim, Landau-Land, Maikammer und Offenbach sowie der Stadt Landau und dem Landkreis Südliche Weinstraße zur Beschaffung von mobilen Zufahrtsschutzelementen zu vereinbaren. Das Vergabeverfahren zur Beschaffung von bis zu 30 mobilen, manuell bedienbarer Fahrzeugsperren kann nun eingeleitet werden.
Nach den Überfahrten von Magdeburg, Mannheim und München geht die Polizei von einer abstrakten Gefahrenablage aus und empfiehlt bei Veranstaltungen mobile Zufahrtssperren an allen Einfahrten, zumindest mit einem Pkw.
Bisher erfolgte ein Schutz der jeweiligen Festteilnehmer rudimentär, bei größeren und von den Gefahren- und Risikolagen eher problematischen Veranstaltungen reicht diese Art des Schutzes jedoch nicht aus. Die Ordnungsbehörden der Verbandsgemeinden im Landkreis SÜW, der Landkreis SÜW selbst wie auch die Stadt Landau erachten eine interkommunale Zusammenarbeit bei der Beschaffung von mobilen Zufahrtssperren als zielführend und sinnvoll. Größere wie kleinere, mobile und manuell bedienbare Fahrzeugsperren sollen mit den Zuwendungen der Pilotförderung des Landes beschafft werden. Die Kosten der Lagerung, Pflege, Wartung und Ausgabe sowie der Transport zum Einsatzort trägt die jeweilige Ordnungsbehörde.
Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben