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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 29/2026
Seite 4
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Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz

Wir nehmen in einer losen Reihe die neuen Möglichkeiten der Bestattungen unter die Lupe. In der heutigen Ausgabe widmen wir uns dem Thema „Abschaffung der Sargpflicht/alternative Bestattungen“.

Bedeutet die Abschaffung der Sargpflicht, dass ich ohne Sarg bestattet werden kann?

Die Beisetzung hat im Sarg oder im Leichentuch zu erfolgen. Eine Tuchbestattung aus nicht religiösen Gründen ist nur möglich, wenn die verstorbene Person dies schriftlich verfügt hat.

Sie haben Fragen zum neuen Bestattungsgesetz? Lisa-Marie Rieth hilft gerne weiter: lisa-marie.rieth@vg-edenkoben.de

Seit 27. September 2025 gilt das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz. Das bisher gültige Bestattungsrecht aus dem 1983 wurde modernisiert. Und dabei wurde der bisherige, sogenannte Friedhofszwang teilweise aufgehoben und viel mehr individuelle Bestattungsformen ermöglicht. Anfang des Jahres hat eine sogenannte Durchführungsverordnung die neuen Möglichkeiten wie auch die damit einhergehenden Voraussetzungen der Bestattungen konkretisiert.

Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben