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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Edenkoben für das Jahr 2023 

vom 11. Januar 2023

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden am 08. Dezember 2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

3. Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke

Im Wirtschaftsplan „Betriebszweig Wasserversorgung“ werden für das Wirtschaftsjahr 2023

festgesetzt.

Im Wirtschaftsplan „Betriebszweig Abwasserbeseitigung“ werden für das Wirtschaftsjahr 2023

festgesetzt.

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke“ werden festgesetzt auf:

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Entgelte für die Einrichtungen der Verbandsgemeinde (Verbandsgemeindewerke) werden wie folgt festgesetzt:

A) Laufende Entgelte

1. Wasserversorgung  — Netto (ohne USt) *

a) Verbrauchsgebühr je m³ Wasser

1,72 EUR

b) Grundgebühr nach Größe des eingebauten

Wasserzählers:

bis Q3=10m³ jährlich

45,96 EUR

Q3=16 m³ bis Q3=25m³ jährlich

73,56 EUR

Großzähler jährlich

246,71 EUR

c) Wiederkehrende Beiträge

je m² beitragspflichtiger Grundstücksfläche

0,17 EUR

* Zu allen vorstehend festgelegten Entgelten ist die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe hinzuzurechnen.

Für die unter a – c aufgeführten Entgelte werden jeweils zum 01.03., 01.05., 01.07., 01.09. und 01.11. Vorausleistungen erhoben. Die Erhebung erfolgt für das laufende Jahr mit je einem Fünftel des voraussichtlichen Betrages.

2. Abwasserbeseitigung

Für die unter a, d und e aufgeführten Entgelte werden jeweils zum 01.03., 01.05., 01.07., 01.09. und 01.11. Vorausleistungen erhoben. Die Erhebung erfolgt für das laufende Jahr mit je einem Fünftel des voraussichtlichen Betrages.

B) Einmalige Beiträge

1. Wasserversorgung

Beitrag für Straßenleitungen – räumliche Erweiterung- Netto (ohne USt ) *

Ausschöpfungsgrad 98,94 v. H.

§ 7 Verbandsgemeindeumlage

Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird festgesetzt für auf

- die Schlüsselzuweisungen A nach § 13 LFAG auf

29,5 v. H.

- die Steuerkraftmesszahl nach § 17 LFAG auf

29,5 v. H.

- die Zuweisung für zentrale Orte nach § 19 LFAG

29,5 v. H.

Die Umlage wird zu je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.

§ 8 Eigenkapital

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 100.000,00 EUR überschritten sind.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 500.000,00 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 11 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in drei Fällen zugelassen.

§ 12 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42 a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:

1. Für Leistungsstufen

0,00 EUR

2. Für Leistungsprämien und Leistungszulagen

4.000,00 EUR

§ 13 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft.

Edenkoben, 11. Januar 2023
Daniel Salm, Bürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Auslegung des Haushaltsplanes der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2023

1.

Die Haushaltssatzung wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 8. Dezember 2022 beschlossen.

2.

Die Haushaltssatzung wurde am 13. Dezember 2022 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau/Pf. gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 GemO vorgelegt.

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schreiben vom 5. Januar 2023, Az.: 12/901-11 Bedenken wegen Rechtsverletzung entsprechend § 97 GemO nicht geltend gemacht.

3.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO i.V. mit § 8 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen und zwar vom Montag, 23. Januar 2023 bis einschließlich Dienstag, 31. Januar 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, Zimmer 130, öffentlich aus. Der Fachbereich Finanzen bittet um vorherige Terminvereinbarung mit Günter Lindenkreuz, 06323 959-140 oder guenter.lindenkreuz@vg-edenkoben.de

4.

Der Haushaltsplan ist auch online einsehbar unter vg-edenkoben.de/service/oeffentliche-bekanntmachungen/offenlage/ oder über QR Code

5. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.