Die Briefwahlunterlagen können persönlich, schriftlich, per Fax oder per Email beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass ein Versand der Unterlagen erst erfolgt, wenn die Stimmzettel seitens des Bundes vorliegen. Dies ist voraussichtlich erst ab 5. Februar 2025 der Fall.
Email: Am einfachsten ist die Beantragung mittels Email. Hierzu senden Sie bitte eine Email mit Ihrem Namen, Geburtsdatum und der Zustelladresse an briefwahl@vg-edenkoben.de
Die Online-Antragstellung über unser Portal wird zum 17. Januar 2025 freigeschaltet.
Antragstellung mit Wahlbenachrichtigung: Möchten Sie einen schriftlichen Antrag stellen, können Sie die Wahlbenachrichtigungen abwarten. Diese sollten Ihnen durch die Deutsche Post in der Zeit vom 29. Januar bis 5. Februar zugestellt werden
Von einer persönlichen Vorsprache bitten wir derzeit noch abzusehen. Aufgrund der gesetzlichen Fristen können derzeit insb. die Stimmzettel noch nicht gedruckt werden. Wir gehen davon aus, dass uns die vollständigen Briefwahlunterlagen samt Stimmzettel für die Wahl der Landrätin / des Landrates und der Bundestagswahl erst ab dem 5. Februar 2025 vorliegen werden.
Wählen im Wahlbüro: Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen vor Ort in unserem Rathaus zu wählen ist möglich: ab 5. Februar 2025.
Wählen im Ausland: Leben Sie derzeit im Ausland und hatten davor Ihren letzten Wohnort bei uns in der Verbandsgemeinde, dann können Sie sich in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl eintragen lassen und mittels Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen. Hier, auf der Seite der Bundeswahlleiterin, ist ein enthaltenen Antrag nach § 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Bundeswahlgesetz für sog. Auslandsdeutsche ausgefüllt bis zum 2. Februar 2025 an uns zu übermitteln.
Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben