Ausgabe 30/2022
Amtlicher Teil
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Durchführung eines Beschlusses im Umlaufverfahren des Gemeinderates Gommersheim
Unterrichtung gemäß § 35 Abs. 3 GemO
Es ist beabsichtigt ein Beschluss des Gemeinderates Gommersheim im Wege des Umlaufverfahrens nach § 35 Abs. 3 GemO herbeizuführen. Hintergrund ist der Schutz der Sitzungsteilnehmer und Zuhörer während der Corona-Pandemie.
Vorgesehener Beratungsgegenstand:
Dorferneuerung
- Beschluss zum Antrag auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde
Gommersheim, den 22.07.2022
gez. Lothar Anton, Ortsbürgermeister