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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 30/2022
Amtlicher Teil
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Durchführung eines Beschlusses im Umlaufverfahren des Gemeinderates Gommersheim

Unterrichtung gemäß § 35 Abs. 3 GemO

Es ist beabsichtigt ein Beschluss des Gemeinderates Gommersheim im Wege des Umlaufverfahrens nach § 35 Abs. 3 GemO herbeizuführen. Hintergrund ist der Schutz der Sitzungsteilnehmer und Zuhörer während der Corona-Pandemie.

Vorgesehener Beratungsgegenstand:

Dorferneuerung

- Beschluss zum Antrag auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde

Gommersheim, den 22.07.2022
gez. Lothar Anton, Ortsbürgermeister