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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 30/2022
Amtlicher Teil
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Bebauungsplan „Rieshübel II, 3. Änderung“

Bebauungsplan „Rieshübel II, 3. Änderung“

Planaufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) geändert worden ist und die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB.

Der Gemeinderat der Gemeinde Freimersheim hat in seiner Sitzung vom 19. Juli 2022 den Planaufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Rieshübel II, 3. Änderung“ gefasst. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB i.V.m. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Die Gemeinde Freimersheim möchte mit der 3. Änderung die Festsetzungen zu den Aufschüttungen und Abgrabungen anpassen, um eine Einheitlichkeit im Baugebiet zu gewährleisten.

Entsprechend § 3 Abs.1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) wird die Auslegung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem.

§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Rieshübel II, 3. Änderung“ erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG unter www.vg-edenkoben.de unter der Rubrik Bauen in der Verbandsgemeinde -Bürger- und Behördenbeteiligung-, in der Zeit vom

vom 5. August 2022 bis einschließlich 5. September 2022.

Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de).

Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift (entsprechend nachfolgendem Absatz) abgegeben werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht. In diesem Sinne besteht die Möglichkeit, die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben

(Poststraße 23, 67480 Edenkoben) nach vorheriger Terminvereinbarung einzusehen. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Herrn Andy Wenzel, Tel.Nr.: 06323 959-131, Mail: andy.wenzel@vg-edenkoben.de.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Im Geltungsbereich des Plangebietes liegen die Flurstücke und Teilflächen der Flurstücke mit den Plannummern: 5246, 5244, 5245, 5249, 5247, 5248, 5250/1, 5252, 5253, 5255, 5256, 5257/2, 5258, 5259, 5260, 5261, 5262,,5263, 5264, 5265, 5266, 5267, 5268, 5269, 5270, 5271, 5272, 5273, 5274, 5275, 5276/1, 5278, 5279, 5280, 5281, 5282, 5283, 5284, 5285 und 5286.

Der Geltungsbereich ist auf dem abgedruckten Auszug der Flurkarte auf der Seite XX mit einer Linie stark umrandet.

Freimersheim, 20.07.2022
gez. Daniel Salm, Ortsbürgermeister