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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 30/2024
Amtlicher Teil
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Hundeverbot auf der „alla-hopp!-Anlage“

Es wurde mehrfach festgestellt, dass Besucher ihre Hunde mit auf die Anlage nehmen. Die Verbandsgemeinde Edenkoben weist ausdrücklich darauf hin, dass es gem. § 5 Abs. 3 Buchst. a der Benutzungssatzung vom 24. August 2016 untersagt ist, Hunde oder sonstige Tiere mit sich zu führen (dies gilt auch bei Nutzung der Anlage als Verbindungsweg) oder sie als Halter oder sonst Verantwortlicher auf der Anlage frei laufen zu lassen. Dies gilt nicht für Blindenführhunde, die jedoch an der Leine zu führen sind.

Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Die Verbandsgemeinde Edenkoben appelliert daher an alle Hundehalter, dieses Verbot zu beachten. Es dient der Sauberkeit der Anlage und dem Schutz der anderen Besucher, insbesondere der Kinder.

Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Fachbereich Finanzen