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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 30/2024
Amtlicher Teil
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Jahresabschluss 2023

Die Kämmerei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße ist derzeit dabei, die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre zu erstellen. „Zwar können sich noch einige Änderungen ergeben, jedoch steht schon jetzt fest, dass der Haushalt für das Jahr 2023 nach mehreren Jahren erstmals wieder unausgeglichen sein wird“, kündigte Landrat Dietmar Seefeldt in der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses an. Der erzielte Überschuss der entsprechenden Ein- und Auszahlungen der Finanzrechnung reiche leider nicht aus, um die im Jahr 2023 fällige Investitionskredittilgung vollständig zu leisten.

Unter anderem stehen im Bereich Straßenbau noch Buchungen aus im Zusammenhang mit der Abstufung und Ausbuchung der Kreisstraße 45 beziehungsweise aufgrund der Abstufungen von Straßen im Zusammenhang mit der Umgehungsstraße bei Impflingen. Dies wird sich jeweils auf die Ergebnisrechnung und somit auf das Eigenkapital auswirken.

„Die tatsächlichen Zahlen für den Haushalt 2023 werden voraussichtlich um nicht einmal ein Prozent vom zuvor erstellten Haushaltsplan abweichen, was für eine gelungene Planung und Ausführung der Aufgaben durch unsere Verwaltung spricht“, so Landrat Dietmar Seefeldt. „Am Ende ist der Haushalt aber immer noch ein defizitärer, der zeigt, dass das Geld vom Land einfach nicht ausreicht – trotz Kreisumlage von 45,5 Prozent. Und es geht ja nicht nur uns so. Die Kommunen in Rheinland-Pfalz müssen finanziell endlich besser ausgestattet werden“, fordert der Landrat.

Wie hoch das Defizit des Jahres 2023 tatsächlich sein wird, kann erst beziffert werden, sobald der Jahresabschluss vollständig erstellt wurde.

Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

Afrikanische Schweinepest in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz sind Stand 17. Juli 2024 fünf Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bekannt. Im Landkreis Südliche Weinstraße gibt es bislang keine positiv getesteten Tiere. Die Kreisverwaltung ist nichtsdestotrotz entsprechend ihrem Alarm- und Einsatzplan in Bereitschaft. „Wir tun alles uns Mögliche, um für den Fall der Fälle – nämlich, dass sich die Tierseuche vom Norden des Landes weiter bis zu uns verbreitet – vorbereitet zu sein“, betont Landrat Dietmar Seefeldt. „Wir besprechen uns regelmäßig intern und mit anderen Behörden zum Sachstand und treffen alle Vorkehrungen, die im Vorfeld eines Ausbruchs möglich sind. Auch die Jägerinnen und Jäger im Zuständigkeitsgebiet unseres Veterinäramts haben wir als Kreisverwaltung diese Woche angeschrieben, um sie über die neuesten Entwicklungen der Seuchenverbreitung im Land zu informieren, auf das bestehende Testverfahren hinzuweisen und das Team des Veterinäramts als Ansprechstelle zu benennen.“

70 Euro pro Probe für Jägerschaft

So sind die Jägerinnen und Jäger weiterhin gehalten, jedes verunfallte, verendete oder krank erlegte Wildschwein zu beproben. Beprobt werden müssen wie gehabt entweder Blut, Milz, Lymphknoten oder ein langer Röhrenknochen (Oberschenkel- oder Oberarmknochen). Die Jägerschaft kennt die Vorgehensweise, wurde im jetzigen Schreiben aber noch einmal erinnert: Material für die Beprobung kann beim Veterinäramt der Kreisverwaltung, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau nach telefonischer Anmeldung unter 06341 940-360 abgeholt werden. Mit der Probe versendet werden muss der Probenbegleitschein, der den Jägerinnen und Jägern vorliegt. Pro eingesendeter Probe werden die Jägerinnen und Jäger mit 70 Euro entschädigt.

Zum Thema Beprobung hat die Kreisverwaltung in ihrem Schreiben an die Jägerschaft ein Merkblatt beigefügt, das auch – ebenso wie der Begleitschein und weitere Informationen zur ASP – auf der Webseite der Kreisverwaltung unter www.suedliche-weinstrasse.de/asp zu finden ist. Ein Video zur Beprobung ist überdies unter https://www.wald.rlp.de/mediathek/wald-tiere#c34431 abrufbar.

Beprobte Tierkörper können zur Beseitigung nach telefonischer Anmeldung unter oben genannter Nummer zu den Geschäftszeiten in Kadavertüten oder stabiler auslaufsicherer Plastikverpackung abgegeben werden.

„Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr für die Schweinepopulation ist unbedingt auf strenge Hygiene zu achten“, unterstreicht das Veterinäramt, das die Jägerschaft im Landkreis SÜW und der Stadt Landau weiterhin auf dem Laufenden halten wird.

Die Geschäftszeiten des Veterinäramts der Südlichen Weinstraße lauten aktuell wie folgt: Montag, Dienstag und Mittwoch von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr. Falls die Seuche auch im Landkreis Südliche Weinstraße oder der Stadt Landau nachgewiesen wird, informiert das Veterinäramt über die dann erweiterte Erreichbarkeit.

Wanderer, Augen auf

Wer im Wald, beispielsweise beim Wandern, den Kadaver eines toten Wildschweins entdeckt, möge bitte, falls bekannt, den zuständigen Jagdpächter oder das Veterinäramt Südliche Weinstraße unter der Telefonnummer 06341 940-360 informieren. Wenn möglich unter Angabe der GPS-Koordinaten.

Hintergrund

Die Afrikanische Schweinepest ist eine für Menschen ungefährliche Viruserkrankung, die ausschließlich Wild- und Hausschweine betrifft. Neben der natürlichen Ausbreitung des Erregers kann die Seuche auch über infizierte Lebensmittel in die Wildschweinpopulation eingeschleppt werden. Das Virus hält sich sowohl in gekühltem, als auch in gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch oder in Wurst bis zu 400 Tage. Werden kontaminierte Speisereste in frei zugänglichen Mülleimern an Autobahnraststätten entsorgt oder unterwegs achtlos weggeworfen, besteht die Gefahr, dass die hochinfektiöse Seuche in heimische Bestände eingeschleppt wird. Fleischliche Speisereste sind also auch unterwegs sehr sorgfältig zu entsorgen.

Um ihre Schweineställe vor der Afrikanischen Schweinepest zu schützen, müssen auch Tierhalterinnen und Tierhalter, wie ihnen bekannt, konsequent auf Hygiene achten. Dazu gehört unter anderem, dass keine fremden Personen den Stall betreten, vor dem Betreten die Kleidung gewechselt wird, keine Speiseabfälle verfüttert werden und das Futter so gelagert wird, dass es nicht durch Wildschweine kontaminiert werden kann.

Auf der Webseite des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz sind wichtige Informationen und Merkblätter zur Afrikanischen Schweinepest zu finden:

https://lua.rlp.de/unsere-themen/tiergesundheit-tierseuchen/tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest

Ebenso hat das rheinland-pfälzische Umweltministerium wichtige Informationen zur Afrikanischen Schweinepest für Bürgerinnen und Bürger, für jagdlich, forstlich oder landwirtschaftlich Tätige sowie für Tierärztinnen und Tierärzte zusammengetragen. Interessierte finden auf der Website des Ministeriums außerdem viele Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest: https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp

Text: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

Wichtig in der Urlaubszeit: Legionärskrankheit vorbeugen

Insbesondere in den Sommer- und Herbstmonaten steigt regelmäßig

die Anzahl der bekannten Fälle der Legionärskrankheit. Um sich vor den auslösenden Bakterien, den Legionellen, zu schützen, muss Wasser im Wasserwärmer mindestens auf 60 Grad Celsius erwärmt worden sein. Darauf weist das Gesundheitsamt Südliche Weinstraße hin, das für den Landkreis SÜW und die Stadt Landau zuständig ist.

Dass die Krankheit in den wärmeren Monaten häufiger auftritt, kann mit Urlaubsreisen und den damit verbundenen Infektionsrisiken wie einem Hotelaufenthalt und Baden in Whirlpools zusammenhängen, erklärt die Behörde. Auch stehendes Wasser in den Rohrleitungen der heimischen Wohnung während einer Abwesenheit oder in der Urlaubsunterkunft kann zum Risiko werden. Die Ärztinnen und Ärzte sowie die Hygiene-Fachleute des Amts empfehlen daher: „Drehen Sie sowohl bei Ankunft in Ihrer Ferienunterkunft als auch wenn Sie wieder zu Hause sind alle Warmwasserhähne und Duschen für mehrere Minuten auf, um heißes Wasser durchzuleiten. Öffnen Sie vorher die Fenster und verlassen Sie den Raum, um die Aerosole nicht einzuatmen.“ Das Wasser braucht nicht allzu lange zu laufen: Einige Minuten mit warmem Wasser zu spülen, genügt. Denn das Nass ist ein kostbares Gut, das gerade im Sommer vielerorts knapp wird.

Was sind Legionellen?

Legionellen sind Bakterien, die beim Menschen unterschiedliche Krankheitsbilder verursachen können, von grippeartigen Beschwerden bis zu Lungenentzündungen. Sie sind weltweit verbreitete Umweltkeime, die in geringer Anzahl natürlicher Bestandteil von Oberflächengewässern und Grundwasser sind.

Was ist die Legionärskrankheit?

Besonders in künstlichen Wassersystemen mit geringem Durchfluss, zum Beispiel in Wasserleitungen von Gebäuden, finden die Erreger bei entsprechenden Temperaturen gute Wachstumsbedingungen. Sie vermehren sich in Ablagerungen und Belägen des Rohrsystems. Unter anderem beim Duschen kann es dann dazu kommen, dass Menschen die Legionellen einatmen. Nach zwei bis zehn Tagen können diese eine Legionellose mit Lungenentzündung auslösen – die sogenannte Legionärskrankheit. Bei milderen Verläufen treten Fieber und grippeähnliche Symptome auf. Gefährdet sind vor allem Menschen mit einer geschwächten Immunabwehr, ältere Menschen oder Raucherinnen und Raucher.

Weitere Tipps und Informationen gibt es unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Legionellose.html und www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/legionellen/

Text: Stadtverwaltung Landau und Kreisverwaltung Südliche Weinstraße