Alle Grundstückeigentümer und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen werden gebeten, darauf zu achten, dass die Bestimmungen der jeweiligen Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege eingehalten werden. Alle Wirtschaftswege-Satzungen der Gemeinden sind auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Edenkoben veröffentlicht: Service/Öffentliche Bekanntmachungen/Satzungen der Ortsgemeinden.
In den vergangenen Wochen hat es viel geregnet. In den Weinbergen zeigt sich folgendes Bild: Wege und Entwässerungseinrichtungen sind durch herausgeschwemmtes Material stark verschmutzt - insbesondere an den Neuanlagen der Rebflächen. Und weitere Regenfälle sind zu erwarten. Die Winzer und die Landwirte sind aufgefordert, das herausgeschwemmte Bodenmaterial nach jedem Regen zu entfernen, sodass die Entwässerungsanlagen nicht versanden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben bittet Grundstückseigentümer und Bewirtschafter darauf zu achten, die Reinigungs-Bestimmungen einzuhalten, da ansonsten Schäden an den Wegen entstehen können, deren Beseitigung sehr kostspielig sein kann. Verstöße gegen die Bestimmungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die entweder mit Ersatzvornahme, Zwangsgeld oder Bußgeld belegt werden können.
Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben