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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 31/2022
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung über den Vollzug des Grundstücksverkehrsgesetzes

Ermittlung kaufinteressierter Landwirte

- Bekanntmachung vom 28.07.2022 -

Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Edenkoben Flurstücks-Nr. 9319

  • Nutzungsart: Weinberg

  • Lage: „Alte Sauweide“ Größe: 0,2532 ha

Gemarkung Edenkoben Flurstücks-Nr. 9320

  • Nutzungsart: Weinberg

  • Lage: „Alte Sauweide“ Größe: 0,0935 ha

Gemarkung Sankt Martin Flurstücks-Nr. 5718

  • Nutzungsart: Weinberg

  • Lage: In den „Etschwiesen und Heidenwingerten“ Größe: 0,0756 ha

Gemarkung Sankt Martin Flurstücks-Nr. 5717

  • Nutzungsart: Weinberg

  • Lage: „In den Etschwiesen und Heidenwingerten“ Größe: 0,0435 ha

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung schriftlich mitzuteilen.

Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter -Aktuelles Amtsblatt-.

Landau i. d. Pf., den 27.07.2022
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße:
- Untere Landwirtschaftsbehörde -
gez. Theis