Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes
Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Edenkoben Flurstücks-Nr. 9319
Nutzungsart: Weinberg
Lage: „Alte Sauweide“ Größe: 0,2532 ha
Gemarkung Edenkoben Flurstücks-Nr. 9320
Nutzungsart: Weinberg
Lage: „Alte Sauweide“ Größe: 0,0935 ha
Gemarkung Sankt Martin Flurstücks-Nr. 5718
Nutzungsart: Weinberg
Lage: In den „Etschwiesen und Heidenwingerten“ Größe: 0,0756 ha
Gemarkung Sankt Martin Flurstücks-Nr. 5717
Nutzungsart: Weinberg
Lage: „In den Etschwiesen und Heidenwingerten“ Größe: 0,0435 ha
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung schriftlich mitzuteilen.
Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter -Aktuelles Amtsblatt-.