Gemäß § 36 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) liegen die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Edenkoben und der nachfolgenden Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Edenkoben
Altdorf, Böbingen, Burrweiler, Edesheim, Freimersheim, Gommersheim, Großfischlingen, Hainfeld, Kleinfischlingen, Rhodt u.R., Roschbach, Venningen, Weyher i.d.Pf.
von Donnerstag, 03.08.2023, bis einschließlich Donnerstag, 10.08.2023, zu den üblichen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeinde Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben, Zimmer 212, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 f. GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).
Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Fachbereich Organisation