Nur gemeinsam können wir Veränderungen bewirken. Das war unsere Intention bei unserem dreizügigen Maßnahmenplan, den wir mithilfe des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) umsetzen werden.
Daten, Fakten und Hinweise zum Antrag für eine Förderung eines Balkonkraftwerkes
| - | Förderung in der Höhe von 100 Euro pro Haushalt mit einer Leistung von 600 - 800 W |
| - | Balkonkraftwerk muss den gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit entsprechen |
| - | Je Antragsteller:in und Wohneinheit ist nur ein Balkonkraftwerk förderfähig |
| - | Antragsberechtigt sind natürliche Privatpersonen als Mieter oder Eigentümer (selbst genutzt) mit Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Edenkoben |
| - | Anbringung an geeignetem Standort (Ausrichtung, Verschattung) |
| - | zu erbringende Nachweise sind: Kaufbeleg sowie Foto des montierten Balkonkraftwerks, Registrierung im Marktstammdatenregister |
| - | Ausschlüsse sind: gewerbliche Nutzung, einzelne Module von PV-Anlagen, Konflikt mit planungs- oder baurechtlichen Belangen oder auch dem Denkmalschutz |
| - | Antragszeitraum endet zum 31. Dezember 2024 |
Antragstellung unter QR Code
Bei Fragen rund um Ihren Antrag wenden Sie sich bitte an die Stabstelle Klimaschutz klimaschutz@vg-edenkoben.de oder Telefon: 06323 959-297 - auch dann, wenn Sie Hilfe bei der digitalen Antragstellung benötigen.
Text und Bild: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben