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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 31/2025
Amtlicher Teil
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Gartenwasserzähler - Austausch nach Ablauf der Eichfrist

Wer einen Gartenwasserzähler nutzt, sollte die Eichfrist im Blick behalten. Ist die Eichfrist abgelaufen, darf der Zähler nicht mehr zur Gebührenreduzierung herangezogen werden - darauf machen die Verbandsgemeindewerke Edenkoben aufmerksam.

Die Verantwortung für einen rechtzeitigen Austausch liegt bei den Grundstückseigentümern selbst. Beim Ausbau des alten und anbringen des neuen Gartenzählers, bitten die Verbandsgemeindewerke Bilder der Zählerstände beider Zähler, sowie Ein- und Ausbautag an wasserzaehler@vg-edenkoben.de zu senden.

Fragen zum Zähleraustausch und zum Gartenwasserzähler selbst, beantwortet Elke Jochim-Sattel unter 06323 959-252 oder elke.jochim-sattel@vg-edenkoben.de

Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben