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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 31/2026
Amtlicher Teil
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Bebauungsplan „Bauhof“

Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 192) geändert worden ist.

Der Gemeinderat Gommersheim hat in seiner Sitzung am 15.06.2026 die Abwägungsentscheidung für die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Bauhof“ gefasst. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Die Gemeinde Gommersheim beabsichtigt die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Bauhofs zu schaffen.

Die Veröffentlichung der Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes “Bauhof“ erfolgt in der Zeit vom

vom 07.08.2026 bis einschließlich 07.09.2026

gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Edenkoben (www.vg-edenkoben.de unter der Rubrik Bauen in der Verbandsgemeinde –Bürger- und Behördenbeteiligung - https://www.vg-edenkoben.de/service/bauen/buerger-und-behoerdenbeteiligung/).

Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de).

Umweltbezogene Informationen

Neben dem Planentwurf sind zu folgenden Themenblöcken Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Nr.

Urheber

Thematischer Bezug

1.

WSW & Partner GmbH

• Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung:

• Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild und Erholung, Mensch/Bevölkerung/Gesundheit sowie Kultur- und sonstige Sachgüter; Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen; Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung; Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich; Monitoring.

2.

WSW & Partner GmbH

• Textliche Festsetzungen mit umweltbezogenen Festsetzungen und Hinweisen:

• insbesondere zu Flächen für Wasserwirtschaft / Regelung des Wasserabflusses, Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, grünordnerischen Festsetzungen, Pflanzliste, Photovoltaik-/Solaranlagen, Fassadengestaltung, Bodenarbeiten, Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Geologie/Baugrund, Altlasten und Leitungsschutz.

3

TeamBau Ingenieurbüro

für Bauwesen

• Wasserhaushaltsbilanz / Vorplanung:

• Schutzgut Wasser; Niederschlagswasserbewirtschaftung; Rückhaltung, Verdunstung, Versickerung und Ableitung; Überflutungsnachweis; Starkregen-/Sturzflutbetrachtung; Ausgleich der Wasserführung / Wasserbilanz; Schmutzwasser.

4

Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH / TeamBau als Vergleichsgrundlage

• Vergleichsbaugrunduntersuchung / geotechnische Grundlage:

• Boden, Baugrund, Geologie, Hydrogeologie und Grundwasser; Hinweis auf objektbezogene Baugrunduntersuchungen und geotechnische Anforderungen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden folgende Stellungnahmen abgegeben, die umweltrelevante Informationen enthalten:

Nr.

Behörden /sonstige Träger öffentlicher Belange /Stellungnehmer aus der Öffentlichkeit

Thematischer Bezug

1.

VG Edenkoben, Tiefbau/Infrastruktur

• Schutzgut Mensch / Bevölkerung sowie Verkehr und Erschließung• Hinweise zur vorhandenen Wegeverbindung, baulichem Zustand, Baustellenverkehr, Befahrbarkeit und möglichen baubedingten Schäden; mittelbarer Bezug zu Immissionen und Nutzungsintensität.

2.

Verbandsgemeindewerke Edenkoben

• Schutzgut Wasser und menschliche Gesundheit• Niederschlagswasser darf nicht in den Kanal eingeleitet werden; Schmutzwasseranschluss, Trinkwasserversorgung, Löschwasserversorgung, Hausanschlüsse, Kampfmittelfreiheit und Altlastenhinweise.

3.

Landesbetrieb Mobilität Speyer

• Schutzgut Mensch / Gesundheit und Verkehrssicherheit• mögliche Auswirkungen durch Verkehrszunahme, Blendung, Staub, Rauch und sonstige Immissionen; Erschließung über das örtliche Straßennetz; Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen.

4.

GDKE, Direktion Landesarchäologie Speyer

• Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter• archäologische Kulturdenkmäler, Meldepflichten bei Erdarbeiten, mögliche Kleindenkmäler wie Grenzsteine, denkmalschutzrechtliche Hinweise.

5.

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz

• Schutzgut Boden / Fläche, Baugrund und Rohstoffsicherung• Bergbau/Altbergbau, Aufsuchungserlaubnis „Römerberg“, mineralische Rohstoffe, objektbezogene Baugrunduntersuchungen, Geologiedatengesetz und Anzeigepflichten bei geologischen Untersuchungen.

6.

SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz

• Schutzgüter Wasser, Boden und Ressourcen/Abfall

• Oberflächenentwässerung, Niederschlagswasser, Grundwasser, Starkregenvorsorge, Bodenschutzkataster, Altlasten/Altablagerungen, Bodenmaterialien, mineralische Ersatzbaustoffe, Abbruchmaterialien und ordnungsgemäße Entsorgung.

7.

Amprion GmbH

• Schutzgut Mensch / Sicherheit sowie Sachgüter und Kompensationsfläche

• keine Höchstspannungsleitung im Geltungsbereich, jedoch Lage der externen Kompensationsfläche im Nahbereich einer Höchstspannungsfreileitung; Leitungsschutz, Zugänglichkeit, Pflege-/Unterhaltungsmaßnahmen und Anpflanzungen im Schutzstreifen.

8.

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

• Schutzgut Boden / Fläche

• Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen, Auswirkungen auf landwirtschaftliche Nutzung und Agrarstruktur, Verlust produktiver Fläche, Belange der Landwirtschaft.

9

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

• Schutzgut Wasser, Eingriffsregelung / Ausgleich, Naturschutz, Artenschutz, Entwässerung, Gewässerabstand und Vollziehbarkeit.

10

Pfalzwerke Netz AG

• Schutzgut Mensch Sicherheit sowie Sachgüter und Versorgungseinrichtungen;

• 20-kV-Mittelspannungskabelleitung, Transformatorstation, Schutzstreifen, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, Verbot leitungsgefährdender Maßnahmen und Geländeveränderungen im Schutzbereich.

11.

Stellungnahme / Eingabe aus der Öffentlichkeit

• Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit, insbesondere Wohnumfeld, Verkehrssicherheit, Erschließung und Immissionen; Einwendungen zur Information und Beteiligung der Anwohner, zur Standortwahl und zu geprüften Alternativen, zur befürchteten Entwicklung über einen reinen Bauhof hinaus, zum Abstand zu Wohnnutzungen, zu zusätzlichem Verkehr über Röderstraße / Kreuzäcker, Schulweg, Kindergarten und Haltestellen sowie zu Lärm- und Belastungswirkungen. Zudem Anmerkungen zu Folgekosten für Erschließung, Kanal, Beleuchtung und Anlieger.

• umweltbezogene Hinweise zu Boden / Fläche durch Versiegelung der Flurstücke 1185, 1186 und 1187,• Tieren / Landschaft / Erholung durch mögliche Beeinträchtigungen von Wildtieren und Wegebeziehungen

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch an die Adresse bauleitplanung@vg-edenkoben.de bis zum 07.09.2026 vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch schriftlich der Verbandsgemeindeverwaltung (Fachbereich Bauen und Umwelt, Poststraße 23, 67480 Edenkoben) zugesandt oder in der Verwaltung zur Niederschrift abgegeben werden,
  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
  4. dass die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben (Fachbereich Bauen und Umwelt, 2. Obergeschoss, vor Raum 315, Poststraße 23, 67480 Edenkoben) während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden können. Die Öffnungszeiten sind: montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Herrn Andy Wenzel, Tel.Nr.: 06323 959-131, Mail: bauleitplanung@vg-edenkoben.de.

Im Geltungsbereich des Plangebietes liegen vollumfänglich die Flurstücke mit den Plannummern: 1185, 1186 und 1187.

Der Geltungsbereich ist auf dem abgedruckten Auszug der Flurkarte auf der Seite XX mit einer Linie stark umrandet.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist ab dem 07.08.2026 ebenfalls unter der oben aufgeführten Internetseite abrufbar.

 

Gommersheim, 28.07.2026
gez. Barbara Haag, Ortsbürgermeisterin