Der Gemeinderat Böbingen hat in seiner Sitzung am 23.06.2026 die Abwägungsentscheidung für die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Westlich der K37 gefasst. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.
Die Gemeinde Böbingen beabsichtigt die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines kleinen Wohnbaugebiets zu schaffen, das den aktuellen und zukünftigen Wohnbedürfnissen der Bevölkerung entspricht.
Die Veröffentlichung der Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans “Westlich der K37“ erfolgt in der Zeit vom
vom 07.08.2026 bis einschließlich 07.09.2026
gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Edenkoben (www.vg-edenkoben.de unter der Rubrik Bauen in der Verbandsgemeinde –Bürger- und Behördenbeteiligung - https://www.vg-edenkoben.de/service/bauen/buerger-und-behoerdenbeteiligung/).
Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de).
Umweltbezogene Informationen
Neben dem Planentwurf sind zu folgenden Themenblöcken Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
| • | Tiere und Pflanzen: - spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Aussagen zum Artenschutz - Umweltbericht |
| • | Fläche und Boden: - Umweltbericht |
| • | Wasser: - Wasserhaushaltsbilanzierung - Sturzflutgefahrenkarten des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz - Umweltbericht |
| • | Luft und Klima: - Umweltbericht |
| • | Landschaft: - Umweltbericht |
| • | Mensch und seine Gesundheit sowie Bevölkerung - Umweltbericht |
| • | Kulturgüter und sonstige Sachgüter - Umweltbericht |
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden folgende Stellungnahmen abgegeben, die umweltrelevante Informationen enthalten:
| Nr. | Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange / Stellungnehmer aus der Öffentlichkeit | Thematischer Bezug |
| 1. | Deutsche Telekom Technik GmbH | • Hinweis zur Telekommunikationsinfrastruktur |
| 2. | Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz Direktion Landesarchäologie Außenstelle Speyer | • Hinweis auf archäologische Fundstelle (Fundstelle Böbingen 16) • allg. Hinweise zum archäologischen Denkmalschutz |
| 3. | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz | • Hinweise zum Boden und zum Baugrund • Hinweis zum Geologiedatengesetz (GeolDG) |
| 4. | Kreisverwaltung Südliche Weinstraße | • Hinweis zur Errichtung von Brauchwasseranlagen |
| 5. | Verbandsgemeindewerke Edenkoben | • Hinweise zur Niederschlagswasserbewirtschaftung • Hinweis zum Erstellen einer Wasserhaushaltsbilanzierung für das Plangebiet |
| 6. | Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz | • Hinweis zur Schmutzwasserentsorgung • Hinweise zur Niederschlagswasserbewirtschaftung • Hinweis zum Erstellen einer Wasserhaushaltsbilanzierung für das Plangebiet • Hinweis zum Starkregen und Hochwasserschutz • Hinweis zum Grundwasserschutz • Hinweise zum Bodenschutz |
| 7. | Pfalzwerke Netz AG | • Hinweis auf Versorgungseinrichtungen (Strom) |
| 8. | Landesbetrieb Mobilität | • Hinweis auf verschiedene Aspekte zur Kreisstraße 37 |
Es wird darauf hingewiesen,
| 1. | dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, |
| 2. | dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch an die Adresse bauleitplanung@vg-edenkoben.de bis zum 07.09.2026 vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch schriftlich der Verbandsgemeindeverwaltung (Fachbereich Bauen und Umwelt, Poststraße 23, 67480 Edenkoben) zugesandt oder in der Verwaltung zur Niederschrift abgegeben werden, |
| 3. | dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und |
| 4. | dass die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben (Fachbereich Bauen und Umwelt, 2. Obergeschoss, vor Raum 315, Poststraße 23, 67480 Edenkoben) während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden können. Die Öffnungszeiten sind: montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Herrn Andy Wenzel, Tel.Nr.: 06323 959-131, Mail: bauleitplanung@vg-edenkoben.de. |
Im Geltungsbereich des Plangebietes liegen vollumfänglich die Flurstücke mit den Plannummern: 4388, 4389, 4390, 4391, 4392/1, 4392/2 sowie teilumfänglich die Kreisstraße K37.
Der Geltungsbereich ist auf dem abgedruckten Auszug der Flurkarte auf der Seite XX mit einer Linie stark umrandet.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist ab dem 07.08.2026 ebenfalls unter der oben aufgeführten Internetseite abrufbar.