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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 32/2024
Amtlicher Teil
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4. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Edenkoben für die Gemeinden Altdorf, Böbingen, Freimersheim, Kleinfischlingen, Roschbach und Venningen

Altdorf: Abrundung im nordwestlichen Bereich der Friedhofstraße

Böbingen: Abrundung zum Friedhof hin

Freimersheim: Neuausweisung von Gewerbeflächen im Nordwesten der Ortslage

Kleinfischlingen: Bestandsanpassung und Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche (Bauhof/Feuerwehrhaus) am westlichen Ortsrand

Roschbach: Abrundung am östlichen Ortseingang

Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist.

Der Verbandsgemeinderat Edenkoben hat in seiner Sitzung vom 08.12.2022 den Entwurf des Änderungsplans gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Parallel dazu werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Ziele und Zwecke der Planung

Die Verbandsgemeinde möchte durch die Teilfortschreibung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für kleine Ortsabrundungen und gewerbliche Erweiterungen schaffen. Außerdem sind Bestandsanpassungen vorgesehen.

Venningen: Redaktionelle Änderungen (Nutzungssymbole Bauhof, Grillhütte, Spielplatz)

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Planentwurf einschließlich der Begründung sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

vom 16. August 2024 bis 16. September 2024

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Edenkoben unter https://www.vg-edenkoben.de/service/bauen/buerger-und-behoerdenbeteiligung/ zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt wird.

Der räumliche Geltungsbereich der Änderungsplanung ergibt sich aus der dieser Bekanntmachung beiliegenden Übersichtskarten.

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch an die Adresse bauleitplanung@vg-edenkoben.de bis zum 16. September 2024 vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch schriftlich der Verbandsgemeindeverwaltung (Fachbereich Bauen und Umwelt, Poststraße 23, 67480 Edenkoben) zugesandt oder in der Verwaltung zur Niederschrift abgegeben werden,
  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und

dass die Unterlagen zum Entwurf des Änderungsplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben (Poststraße 23, 67480 Edenkoben) nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden können. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Herrn Roth, Tel.Nr.: 06323 959-130, Mail: bauleitplanung@vg-edenkoben.de.

Ergänzend wird aufgrund des § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen bzw. Informationen liegen aktuell vor und werden öffentlich ausgelegt bzw. im Internet bereitgestellt:

(1) Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themenblöcken vor:

Naturschutz und Landschaftspflege einschl. Artenschutz

- Landesplanerische Stellungnahme der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Schreiben vom 31.05.2021

- Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Abteilung Bauen und Umwelt und Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 22.03.2021

Wasserschutz, Starkregen, Bodenschutz/Altlasten

- Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Untere Wasserbehörde, Schreiben vom 22.03.2021

- Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Schreiben vom 29.03.2021

- Landesamt für Geologie und Bergbau, Schreiben vom 25.03.2021

Immissionen

- Landesbetrieb Mobilität Speyer, Schreiben vom 23.03.2021

- Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Schreiben vom 24.03.2021

Land- und Forstwirtschaft

- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 24.03.2021

Kulturgüter und sonstige Sachgüter

- Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Schreiben vom 24.03.2021

- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 24.03.2021

Regionalplanung/Landesplanung

- Landesplanerische Stellungnahme der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Schreiben vom 31.05.2021

(2) Umweltbezogene Stellungnahmen von Naturschutzverbänden, Privatpersonen und Unternehmen, die nicht zu den Trägern öffentlicher Belange gehören, liegen ebenfalls vor.

(3) Sonstige umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen:

Umweltbericht (BBP PartGmbB, 08.07.2024) mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten, Lebensräume und die biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter

Edenkoben, 02.08.2024
gez. Daniel Salm, Bürgermeister