Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Venningen Flurstücks-Nr. 7512
Nutzungsart: Ackerland
Lage: „Unteres Hässlichfeld“ 0,3897 ha
Gemarkung Venningen Flurstücks-Nr. 7513
Nutzungsart: Ackerland
Lage: „Unteres Hässlichfeld“ 1,0551 ha
Gemarkung Venningen Flurstücks-Nr. 7514
Nutzungsart: Ackerland
Lage: „Unteres Hässlichfeld“ 0,4557 ha
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung in Textform (per Brief oder E-Mail an: Anja.Theis@suedliche-weinstrasse.de oder per Fax: 06341/940 7374) mitzuteilen.
Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter –Aktuelles Amtsblatt-.