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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 32/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung über den Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

hier: Ermittlung kaufinteressierter Landwirte

Bekanntmachung vom 29.07.2026

Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Venningen Flurstücks-Nr. 7512

Nutzungsart: Ackerland

Lage: „Unteres Hässlichfeld“ 0,3897 ha

Gemarkung Venningen Flurstücks-Nr. 7513

Nutzungsart: Ackerland

Lage: „Unteres Hässlichfeld“ 1,0551 ha

Gemarkung Venningen Flurstücks-Nr. 7514

Nutzungsart: Ackerland

Lage: „Unteres Hässlichfeld“ 0,4557 ha

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung in Textform (per Brief oder E-Mail an: Anja.Theis@suedliche-weinstrasse.de oder per Fax: 06341/940 7374) mitzuteilen.

Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter –Aktuelles Amtsblatt-.

Landau, den 28.07.2026
Im Auftrag
Kempf, Beschäftigte