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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 33/2022
Amtlicher Teil
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Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hainfeld

vom 11. August 2022

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 06.11.2019, geändert durch die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 03.08.2021 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel I

1. § 8 Abs. 3 S. 3 wird wie folgt geändert:

(4) Dem ehrenamtlichen Beigeordneten, dem ein bestimmter Geschäftsbereich übertragen ist, wird eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 30% der dem Bürgermeister zustehenden monatlichen Aufwandsentschädigung gewährt.

2. In § 4 wird die neue Zif. 5 wie folgt eingefügt:

5. die Ausübung des Vorkaufsrechts nach BauGB und DSchG.

Artikel II

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hainfeld, den 11. August 2022
Wolfgang Schwarz, Ortsbürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.