Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 06.11.2019, geändert durch die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 03.08.2021 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
(4) Dem ehrenamtlichen Beigeordneten, dem ein bestimmter Geschäftsbereich übertragen ist, wird eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 30% der dem Bürgermeister zustehenden monatlichen Aufwandsentschädigung gewährt.
5. die Ausübung des Vorkaufsrechts nach BauGB und DSchG.
(1) Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.