Wir nehmen in einer losen Reihe die neuen Möglichkeiten der Bestattungen unter die Lupe. In der heutigen Ausgabe widmen wir uns dem Thema „Erinnerungsstücke aus Asche“.
—
Wie viel Asche darf dafür entnommen werden?
- Grundsätzlich gibt es keine Regelung für die Menge an Asche, die entnommen werden darf. Sollte nicht die gesamte Menge der Asche für eine Weiterverarbeitung benutzt werden, ist der Rest auf einem Friedhof beizusetzen.
—
Darf die Asche auf mehrere Erinnerungsstücke verteilt werden?
- Ja, es dürfen mehrere Erinnerungsstücke hergestellt werden.
—
Sie haben Fragen zum neuen Bestattungsgesetz? Lisa-Marie Rieth hilft gerne weiter: lisa-marie.rieth@vg-edenkoben.de
Seit 27. September 2025 gilt das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz. Das bisher gültige Bestattungsrecht aus dem 1983 wurde modernisiert. Und dabei wurde der bisherige, sogenannte Friedhofszwang teilweise aufgehoben und viel mehr individuelle Bestattungsformen ermöglicht. Anfang des Jahres hat eine sogenannte Durchführungsverordnung die neuen Möglichkeiten wie auch die damit einhergehenden Voraussetzungen der Bestattungen konkretisiert.
Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben