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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 34/2023
Amtlicher Teil
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Bebauungsplan „Am alten Bahnhof“

Flurkarte zum Bebauungsplan „Am alten Bahnhof“, Gommersheim.

Planaufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184) geändert worden ist und die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gommersheim hat in seiner Sitzung vom 1. Juni 2023 den Planaufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am alten Bahnhof“ gefasst. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB i.V.m. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Die Ortsgemeinde möchte durch den Bebauungsplan „Am alten Bahnhof“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Entwicklung zwischen der Bahnhofstraße und der Kirchstraße schaffen.

Die Veröffentlichung der Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans „Am alten Bahnhof“ einschließlich der Begründung erfolgt in der Zeit

vom 1. September 2023 bis einschließlich 2. Oktober 2023

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Edenkoben

(www.vg-edenkoben.de unter der Rubrik Bauen in der Verbandsgemeinde –Bürger- und Behördenbeteiligung - https://www.vg-edenkoben.de/service/bauen/buerger-und-behoerdenbeteiligung/).

Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de).

Es wird darauf hingewiesen,

1.

dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

2.

dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch an die Adresse bauleitplanung@vg-edenkoben.de bis zum 2. Oktober 2023 vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch schriftlich der Verbandsgemeindeverwaltung (Fachbereich Bauen und Umwelt, Poststraße 23, 67480 Edenkoben) zugesandt oder in der Verwaltung zur Niederschrift abgegeben werden,

3.

dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und

4.

dass die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben (Poststraße 23, 67480 Edenkoben) nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden können. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Herrn Andy Wenzel, Telefon: 06323 959-131, Email: bauleitplanung@vg-edenkoben.de.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet nachfolgende Grundstücke in der Gemarkung Gommersheim: 1104/1, 1103/3, 1105, 1106, 1107, 1108, 1109, 1110/1, 1110/4, 1111/2, 423/6, 424/6, 425/5, 423/3, 424/3, 426/1, 427/1, 429/3, 430/1, 426/2, 427/2, 428/4, 429/6, 430/2, 844/18, 844/14, 1/6, 441, 440, 439, 439/5, 449/8, 449/10 und 1126/3.

Der Geltungsbereich ist auf dem abgedruckten Auszug der Flurkarte auf der Seite XX mit einer Linie stark umrandet.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist ab dem 1. September 2023 ebenfalls unter der oben aufgeführten Internetseite abrufbar.

Gommersheim, 22.08.2023
gez. Lothar Anton, Ortsbürgermeister