Ausgabe 34/2023
Amtlicher Teil
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Wasserentnahme aus öffentlichen Brunnen
Eine private Entnahme von Wasser aus den öffentlichen Brunnen im Dorf, ist nur durch Schöpfen mit Kannen oder Eimern zum Gießen bzw. zum Tränken von Tieren zulässig.
gez. Andreas Möwes, Ortsbürgermeister