- Bekanntmachung vom 16.08.2024 -
Bekanntgabe gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG):
Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße als zuständige untere Wasserbehörde gibt bekannt, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz der Verbandsgemeinde Edenkoben zur naturnahen Umgestaltung des Kaltenbachgerinnes östlich der Ortslage Flemlingen, (Az. 240310/WE) eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.
Die gemäß § 114 a Abs 2 Landeswassergesetz i.V. mit der Anlage 2 (Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben) erfolgte allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.