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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 34/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

- Bekanntmachung vom 16.08.2024 -

Bekanntgabe gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG):

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße als zuständige untere Wasserbehörde gibt bekannt, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz der Verbandsgemeinde Edenkoben zur naturnahen Umgestaltung des Kaltenbachgerinnes östlich der Ortslage Flemlingen, (Az. 240310/WE) eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Die gemäß § 114 a Abs 2 Landeswassergesetz i.V. mit der Anlage 2 (Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben) erfolgte allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

Landau, 12.08.2024
Huber, Kreisamtfrau