In der Gemarkung Großfischlingen, Flur 0, Flurstück 252/4 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Teilungsvermessung bestimmt und abgemarkt. Über die Grenzbestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen wurde am 26. August 2022 ein Grenztermin durchgeführt.
Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 2. März 2006
(GVBl. S. 56, BS 219-1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten des Flurstückes 252/4, die im Grenztermin nicht anwesend waren, die Verwaltungsentscheidungen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügbare Teil der im Grenztermin angefertigten Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:
„Die neuen Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, festgestellt. Die bestehenden, bereits festgestellten Flurstücksgrenzen und einzelne Grenzpunkte einer bereits festgestellten Flurstücksgrenze werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, wiederhergestellt.
Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der vorstehenden Entscheidung, wie in der Skizze dargestellt, abgemarkt.“
Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 01. September 2022 bis 30. September 2022 beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Gernot Berg, Berliner Straße 47 in Neustadt an der Weinstraße, ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.
Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von 2 Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die genannte Verwaltungsentscheidung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der öffentlichen Vermessungsstelle Vermessungsbüro Gernot Berg, Berliner Straße 47 in Neustadt an der Weinstraße schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gernot Berg Dipl. Ing. (FH)
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Vermessungsbüro Berg, Berliner Straße 47,
67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: 06321 13004, Fax: 06321 15041, Email: info@oebvi-berg.de