Es ist beabsichtigt einen Beschluss des Gemeinderates Großfischlingen im Wege des Umlaufverfahrens nach § 35 Abs. 3 GemO herbeizuführen. Hintergrund ist der Schutz der Sitzungsteilnehmer und Zuhörer während der Corona-Pandemie.
Vorgesehene Beratungsgegenstände:
| - | Satzung über die Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB - Neufassung |