In der Stadt Edenkoben ist laut Satzung die Kehr-, Räum- und Streupflicht, bei bebauten oder unbebauten Grundstücken, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder an sie angrenzen, auf die Eigentümer und Besitzer dieser Grundstücke übertragen.
Die Reinigungspflicht umfasst die innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen. Hierzu gehören insbesondere Gehwege (einschließlich Durchlässe), Fahrbahnen und Straßenrinnen und innerörtliche Radwege.
Zu dem Umfang der Reinigungspflicht gehören unter anderem das Säubern der Straßen, die der Entwässerung oder der Brandbekämpfung dienen, von Unrat oder den Wasserabfluss störende Gegenstände.
Kann die Reinigungspflicht durch den Grundstückseigentümer nicht selbst wahrgenommen werden, so hat er diese Aufgabe auf Dritte zu übertragen, die diesen Verpflichtungen an seiner Stelle nachkommen. Typische Fälle hierfür sind die Übertragung der Reinigungspflicht auf den Mieter, die Übertragung auf Dritte im Krankheits- oder Urlaubsfall oder durch einen besonderen Vertrag.
Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken werden deshalb besonders auf die Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen hingewiesen, da sie im Ernst- und Schadensfall unter Umständen schadensersatzpflichtig gemacht werden können.