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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 36/2025
Amtlicher Teil
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Umgang mit Reststoffen aus dem Weinbau

In den letzten Tagen wurden im Zulauf zur Kläranlage wiederholt hohe Belastungswerte durch Reststoffe aus dem Weinbau festgestellt. In diesem Fall handelte es sich um fertigen Wein. Die Zusatzbelastung erzeugt in der Kläranlage eine Belastungsspitze, die zur Verschlechterung der Ablaufwerte führen kann. Da die Spitzen zumeist abends oder nachts auftreten, kommt unsere Bereitschaft zum Einsatz und muss versuchen, dass die Kläranlage die Belastungsspitze schadlos verarbeitet.

Reststoffe aus dem Weinbau oder gar fertigen Wein über die Kanalisation in die Kläranlage abzuleiten ist eine Ordnungswidrigkeit. Kommt es in Folge der Einleitung zur Überschreitung der Ablaufwerte, dann wird daraus sogar eine Straftat. Die Einleiter können nachträglich zurück verfolgt werden und im Fall der Überschreitung der Werte, wird dies erfolgen.

Zur Kläranlage gebracht, können Reststoffe sinnvoll verwertet werden.

Die Reststoffe aus dem Weinbau oder alter Wein können direkt zur Kläranlage gebracht werden und werden dort verwertet. Dies ist für den Anliefernden kostenfrei und die Betriebsleitung stellt einen Entsorgungsnachweis dafür aus. Die Kläranlage verfügt über einen Behälter mit einem Volumen von 50m³, von dem aus das Material in die Faultürme geleitet wird. Dort wird daraus Methangas, woraus letztendlich dann Strom produziert wird.

Die Entsorgung sollte bitte bei der Betriebsleitung der Kläranlage unter Angabe der geplanten Menge angekündigt werden. Hier die Telefonnummer: 06323 / 980632.

Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben