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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 36/2026
Amtlicher Teil
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Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen sowie Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben hat den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2026/2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für den Forstzweckverband Modenbach erstellt und am 02 September 2026 der Verbandsversammlung zugeleitet.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2026/2027 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab 04. September 2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben, Zimmer 129, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch die Verbandsversammlung am 21. September 2026 zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der verbandsangehörigen Gemeinden haben die Möglichkeit, in der Zeit vom 04. September 2026 bis einschließlich 17. September 2026 Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2026/2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen.

Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben, einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen ist ab 04. September 2026 auch auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben

https://VG:Edenkoben@www.vg-edenkoben.de/service/oeffentliche-bekanntmachungen/offenlage/ oder direkt über QR Code einsehbar.

 

Edenkoben, 03. September 2026
gez. Christian Weber, Verbandsvorsteher