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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 37/2025
Amtlicher Teil
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Rückschnitt Bewuchs

Aus gegebenem Anlass und aus Gründen der Verkehrssicherheit, insbesondere zum Schutz der Fußgänger, werden die Grundstückeigentümer aufgefordert, den von ihren Bäumen, Hecken und Sträuchern in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragenden Bewuchs auf die Grundstücksgrenze zurück zu schneiden. Die Aufforderung liegt in Ihrem eigenen Interesse, da bei eventuellen Unfällen mit Haftpflichtansprüchen Dritter zu rechen ist.

Text: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben