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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 37/2026
Amtlicher Teil
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Bebauungsplan „Kita mit Teilüberplanung des Bebauungsplans ‚An der Gartenstraße‘“

Bebauungsplan „Kita mit Teilüberplanung des Bebauungsplans ‚An der Gartenstraße‘“

Planaufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) geändert worden ist und die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a in Verbindung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat Rhodt unter Rietburg hat in seiner Sitzung vom 01.09.2026 den Planaufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kita mit Teilüberplanung des Bebauungsplans ‚An der Gartenstraße‘“ gefasst. Zudem wurde der Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Die Ortsgemeinde Rhodt unter Rietburg beabsichtigt, den Standort der Kindertagesstätte „Theresienkleinkinderschule“ langfristig zu sichern und entsprechend den Anforderungen an die örtliche soziale Infrastruktur baulich und funktional weiterzuentwickeln. Hierzu sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gemeinbedarfsstandortes auf angrenzende innerörtliche Flächen geschaffen werden.

Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Die Veröffentlichung der Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Kita mit Teilüberplanung des Bebauungsplans ‚An der Gartenstraße‘“ erfolgt in der Zeit vom

vom 18.09.2026 bis einschließlich 19.10.2026

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Edenkoben (www.vg-edenkoben.de unter der Rubrik Bauen in der Verbandsgemeinde –Bürger- und Behördenbeteiligung - https://www.vg-edenkoben.de/service/bauen/buerger-und-behoerdenbeteiligung/).

Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de).

Es wird darauf hingewiesen,

1.

dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

2.

dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch an die Adresse bauleitplanung@vg-edenkoben.de bis zum 19.10.2026 vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch schriftlich der Verbandsgemeindeverwaltung (Fachbereich Bauen und Umwelt, Poststraße 23, 67480 Edenkoben) zugesandt oder in der Verwaltung zur Niederschrift abgegeben werden,

3.

dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und

4.

dass die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben (Fachbereich Bauen und Umwelt, 2. Obergeschoss, vor Raum 315, Poststraße 23, 67480 Edenkoben) während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden können. Die Öffnungszeiten sind: montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Herrn Andy Wenzel, Tel.Nr.: 06323 959-131, Mail: bauleitplanung@vg-edenkoben.de.

Im Geltungsbereich des Plangebietes liegen vollumfänglich die Flurstücke mit den Plannummern: 132/19, 132/32, 133/3 und 135/2 sowie einen Teilbereich der Straßenverkehrsfläche mit der Flurstücksnummer 131/1.

Der Geltungsbereich ist auf dem abgedruckten Auszug der Flurkarte auf der Seite XX mit einer Linie stark umrandet.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist ab dem 18.09.2026 ebenfalls unter der oben aufgeführten Internetseite abrufbar.

 

Rhodt unter Rietburg, 07.09.2026
gez. Uwe Winter, Ortsbürgermeister