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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 38/2023
Amtlicher Teil
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Das neue Gebäudeenergiegesetz

Was Sie jetzt wissen müssen

Um die klimapolitischen Ziele zu erreichen und die Abhängigkeit von Importen fossiler Energieträger zu verringern, ist die Energiewende im Wärmebereich von großer Bedeutung. In Deutschland wird mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs zum Heizen unserer Gebäude und zur Versorgung mit Warmwasser verbraucht. Hauptwärmequelle in den rund 41 Millionen Haushalten sind fossile Energieträger. Doch damit soll bald Schluss sein. Ab 1. Januar 2024 wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau einer Heizung laut Gesetz für Erneuerbares Heizen verpflichtend. Der Anteil an Erneuerbaren Energien wurde dabei auf mindestens 65 Prozent festgelegt. Bis spätestens 2045 soll so die Nutzung von fossilen Energieträgern beendet sein und alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Durch die Einführung der neuen Vorschriften wird schrittweise eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt.

Um die in dem neuen GEG genannten Ziele zu erreichen, gibt es verschiedene Förderangebote von Bund und Land. Darunter fallen unter anderem Fördermittel für Maßnahmen zum Wärmeschutz, zur Nutzung erneuerbarer Energien für Heizung und Warmwasser, Heizungserneuerung und den Einsatz effizienter Gebäudetechnik. Mehr Infos gibt es unter verbraucherzentrale-rlp.de oder über die unten abgebildeten QR-Codes.

Fördermittel Wohngebäude

Fördermittel Solarstrom

Fördermittel Wohngebäude

Text: Klimaschutzmanager Verbandsgemeinde Edenkoben