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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 38/2023
Amtlicher Teil
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Weinfest der Südlichen Weinstraße - Sperrzeitenregelung

Sperrzeitenregelung

Aufgrund des § 18 Gaststättengesetz (GastG) in Verbindung mit §§ 17 und 19 Gaststätten-Verordnung (GastVO) sowie §§ 4 Abs. 4 und 14 Abs. 1 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) – in der jeweils gültigen Fassung - erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben als sachlich und örtlich zuständige Behörde aus Anlass des Weinfestes der Südlichen Weinstraße folgende

Verfügung

zur Regelung der Sperrzeit sowie zum Schutz der Nachtruhe für alle Ausschankstellen beim diesjährigen Weinfest der Südlichen Weinstraße und für alle Schank- und Speisewirtschaften in der Stadt Edenkoben

Die Sperrzeit für alle Ausschankstellen bei dem Weinfest SÜW und für alle Schank- und Speisewirtschaften in der Stadt Edenkoben wird wie folgt festgesetzt:

• in der Nacht von Freitag, 22.09.2023, auf Samstag, 23.09.2023, 01:00 Uhr,

• in der Nacht von Samstag, 23.09.2023, auf Sonntag, 24.09.2023, 01:00 Uhr,

• in der Nacht von Sonntag, 24.09.2023, auf Montag, 25.09.2023, 24:00 Uhr,

• in der Nacht von Montag, 25.09.2023, auf Dienstag, 26.09.2023, 24:00 Uhr,

Die Ausschankstellen müssen 30 Minuten vor Ende der vorstehenden Sperrzeiten den Ausschank einstellen und die Gäste darauf verweisen, dass die Glasrückgabe rechtzeitig bis zur Schließung erfolgt, die jeweiligen Flächen dann geräumt werden und der Betrieb geschlossen wird.

Jegliche Musikdarbietungen müssen jeweils 1 Stunde vor Eintritt der vorstehenden Sperrzeiten beendet werden. Ab diesem Zeitpunkt sind alle musikalischen Darbietungen und Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben schriftlich oder nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in elektronischer Form oder zur Niederschrift erhoben werden.

Edenkoben, den 18.09.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag:
Klaus Pfaffmann
Fachbereich 3 – Bürgerdienste -