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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 38/2024
Amtlicher Teil
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Satzung zur Änderung der Hauptsatzung  der Gemeinde Burrweiler

vom 04.09.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Freimersheim hat auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigungen kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 27.08.2019 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel I

1. § 4 Zif. 2 wird um die Worte „nach BauGB und DSchG“ ergänzt:

2. In § 6 Abs. 2 wird der Betrag „10,00 €“ durch „15,00 €“ ersetzt.

3. § 9 Abs. 4 S. 2 wird wie folgt geändert:

„Sie beträgt je Sitzung die Hälfte des Tagessatzes gemäß Abs. 1 Satz 2, mindestens jedoch den in § 13 Abs. 4 S. 2 HS. 2 KomAEVO genannten Betrag.“

4. § 11 wird wie folgt neu gefasst:

„Die Entschädigung für die / den Büchereibeauftragte/n beträgt 180,00 € pro Jahr“

Artikel II

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die entsprechenden Satzungsregelungen vom 27.08.2019 außer Kraft.

Burrweiler, den 04.09.2024
Christian Weber, Ortsbürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.