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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 39/2024
Amtlicher Teil
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Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Freimersheim

vom 16. September 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Freimersheim hat auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigungen kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12. April 2023 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel I

1. § 2 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

„(2) Die Ausschüsse gemäß Abs. 1 haben 6 Mitglieder und für jedes Mitglied 1 Stellvertreter. Abweichend von Satz 1 hat der Rechnungsprüfungsausschuss 3 Mitglieder und für jedes Mitglied 1 Stellvertreter.“

2. § 4 wird um Zif. 7 ergänzt:

„7. Abschluss von Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und sanierungswilligen Vorhabenträger hinsichtlich Modernisierungsmaßnahmen nach § 177 BauGB.“

3. § 9 Abs. 3 S. 2 wird wie folgt geändert:

„Sie beträgt je Sitzung die Hälfte des Tagessatzes gemäß Abs. 1 Satz 2, mindestens jedoch den in § 13 Abs. 4 S. 2 HS. 2 KomAEVO genannten Betrag.“

Artikel II

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die entsprechenden Satzungsregelungen vom 12. April 2023 außer Kraft.

Freimersheim, den 16. September 2024
Thorsten Mees, Ortsbürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.