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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 39/2026
Amtlicher Teil
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19. Sitzung des Stadtrates Edenkoben

Die 19. Sitzung des Stadtrates Edenkoben findet am Mittwoch, dem 30. September 2026, 19:00 Uhr, im Wappensaal der Stadt Edenkoben, Weinstraße 66 a, 67480 Edenkoben statt.

Tagesordnung:

A) Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Bebauungsplan "Kloster Heilsbruck"

a) Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss

3.

Bebauungsplan "Weinstraße 21" mit Teilaufhebung des Bebauungsplans "An der Weinstraße, 3. Änderung"

a) Abwägung der im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss

4.

Parkplatz Unterstadt und Kreuzungsbereich Rhodter Straße - Tanzstraße

5.

Platzgestaltung Tanzstraße

6.

Feststellung des Jahresabschlusses 2023 sowie Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2023

a) Feststellung des Jahresabschlusses gem. § 114 Abs. 1 S. 1 GemO

b) Entlastungserteilung gem. § 114 Abs. 1 S. 2 GemO

7.

Zwischenbericht über den Stand des Haushaltsvollzuges der Stadt Edenkoben zum 30.06.2026

8.

Erlass einer Friedhofssatzung

- Neufassung aufgrund der Änderungen nach dem neuen Bestattungsgesetz

9.

Erlass einer Friedhofsgebührensatzung

- Neufassung aufgrund der Änderungen nach dem neuen Bestattungsgesetz

10.

Erteilung der Zustimmung nach § 36 a BauGB hinsichtlich eines Bauvorhabens In der Edesheimer Straße, Flurstücks-Nr. 1911/4, 1912/2, 1913/3

11.

Errichtung von Inklusionsspielgeräten im Stadtgarten

12.

Antrag der GRÜNEN-Fraktion

- Hitzeschutzmaßnahmen in der Stadt Edenkoben

13.

Informationen

B) NICHT ÖFFENTLICHE SITZUNG

1.

Vertragsangelegenheit

2.

Vertragsangelegenheit

3.

Grundstücksangelegenheiten

4.

Informationen

gez. Daniel Poth, Stadtbürgermeister

Einwohnerinnen und Einwohner, die Fragen in der Ratssitzung stellen wollen, werden gebeten, diese Fragen spätestens drei Tage vor der Sitzung dem Ortsbürgermeister schriftlich zuzuleiten.