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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Edesheim

vom 19. Januar 2023

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Edesheim hat auf Grund des §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigungen kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 03.09.2004 und die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 28.06.2019 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel I

1. § 1 Absatz 4 wird wie folgt ergänzt:

„Quartiersplatz“

Artikel II

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die entsprechenden Satzungsregelungen vom 03.09.2004 und 28.06.2019 außer Kraft.

Edesheim, 19. Januar 2023
Sigrid Schwedhelm-Schreiner, Ortsbürgermeisterin

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.