Bebauungsplan „Bahnhofstraße 185“
Planaufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist.
Der Stadtrat Edenkoben hat in seiner Sitzung vom 28.09.2022 den Planaufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bahnhofstraße 185“ gefasst.
Die Stadt beabsichtigt durch die Aufstellung des Bebauungsplans den Bereich zu überplanen und dadurch geordnet städtebaulich zu entwickeln.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt das Grundstück mit der Plannummer: 7008/14.
Der Geltungsbereich ist auf dem abgedruckten Auszug der Flurkarte auf der Seite XX mit einer Linie stark umrandet.