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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 40/2022
Amtlicher Teil
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Ortskernsanierung Hainfeld

Fragebogenaktion im Rahmen der Bürgerbeteiligung

Die Ortsgemeinde Hainfeld ist bestrebt die Gemeinde zu erhalten, zu verbessern, weiterzuentwickeln und Ihnen dabei ein angenehmes Wohnumfeld zu bieten. Daher hat sich die Ortsgemeinde dazu entschlossen im Rahmen von sogenannten „vorbereitenden Untersuchungen“ klären zu lassen, ob in unserem Ortskern die Voraussetzungen zur Ausweisung eines städtebaulichen Sanierungsgebietes bestehen. Dabei ist es u.a. das Ziel den Eigentümern von Gebäuden im künftigen Sanierungsgebiet möglichst günstige Rahmenbedingungen für Investitionen an Ihren Häusern zu verschaffen. Der Vorteil liegt insbesondere bei einer Modernisierung Ihres Gebäudes darin, dass eine erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeit besteht.

In seiner Sitzung vom 15.02.2022 hat der Ortsgemeinderat beschlossen, dass mit den vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB im Hinblick auf die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes begonnen werden soll. Mit den notwendigen Untersuchungen wurde das Planungsbüro werkplan aus Kaiserslautern beauftragt.

Der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen wurde am 03.03.2022 im Amtsblatt bekanntgemacht (§ 141 Abs. 3 BauGB). Gleichzeitig wurde auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hingewiesen. Danach sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich sind.

Das vorgesehene Sanierungsgebiet (Untersuchungsgebiet) ist aus beigefügtem Lageplan ersichtlich. Für die endgültige Festlegung des Sanierungsgebietes muss der Ortsgemeinderat jedoch noch nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen eine gesonderte Sanierungssatzung beschließen.

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen zur Ortskernsanierung ist im Zeitraum vom 17. Oktober 2022 bis zum 18. November 2022 u.a. eine Beteiligung der betroffenen Anlieger vorgesehen. Daher wird die Gemeinde bei den entsprechenden Haushalten Fragebogen verteilen. Die Verteilung erfolgt voraussichtlich in der 41. Kalenderwoche. Die Fragebogenaktion dient der Ermittlung erforderlicher Strukturdaten in den Untersuchungsgebieten und ist somit für die Begründung bezüglich der Notwendigkeit zur Ausweisung eines städtebaulichen Sanierungsgebietes hilfreich. Alle dort erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und dienen lediglich der Vorbereitung der Ortskernsanierung. Über Ihre Mithilfe im Rahmen der Fragebogenaktion wären wir Ihnen dankbar.

Wir bitten Sie daher den Fragebogen auszufüllen und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben (Fachbereich 4, Bauen und Umwelt, Poststraße 23 in 67480 Edenkoben) abzugeben. Falls Sie nicht Eigentümer des Objektes sind in dem Sie wohnen, bitten wir Sie den Fragebogen mit dem Anschreiben an den Eigentümer weiterzuleiten.

Der Geltungsbereich ist auf Seite xy abgedruckt.

Hainfeld, 30.09.2022
gez. Wolfgang Schwarz, Ortsbürgermeister