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Amtsblatt VG Edenkoben
Ausgabe 41/2022
Amtlicher Teil
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Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltjahr 2023 sowie Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben hat den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 für die Ortsgemeinde Roschbach erstellt und am 12. Oktober 2022 dem Gemeinderat zugeleitet.

Der Entwurf der 1. Nachtraghaushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt ab 14. Oktober 2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben, Zimmer 130, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat am 02. November 2022 zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Roschbach haben die Möglichkeit, in der Zeit vom 14. Oktober 2022 bis einschließlich 27. Oktober 2022 Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 einzureichen.

Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben, einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Roschbach, 13. Oktober 2022
Marco Brutscher, Erster Beigeordneter