Aufruf abgelaufener Grabstätten
Gemäß §§ 21 und 23 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Edesheim sind die Nutzungsberechtigten für die Herrichtung und Instandhalten von Grabstätten verantwortlich. Da diese Verantwortlichen nicht zu ermitteln sind, ergeht auf diesem Wege die Aufforderung, sich bei der Verbandgemeinde Edenkoben innerhalb von einem Monat, vom Tage dieser Veröffentlichung gerechnet, zu melden.
Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, mit der Verbandsgemeinde Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben, Tel.: 06323 959224, Email: lisa-marie.rieth@vg-edenkoben.de Kontakt aufzunehmen. Sollte der Bitte um Kontaktaufnahme nicht bis spätestens 15. November 2024 nachgekommen werden, wird die Grabstätte gemäß der Friedhofssatzung abgeräumt, eingeebnet und bei Ablauf der Ruhezeit neu belegt.
Nutzungsberechtige: Marlene Linder
Letzte Bestattung: Barbara Niebes in Feld B, Reihe 11. Nr. 4